Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

Webcams und Datenschutz

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Beschreibung

Das Video behandelt die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Webcams, die Bilder aus dem öffentlichen Raum live oder in regelmäßigen Abständen ins Internet übertragen.

Geltungsbereich und Einschränkungen:

Anwendbarkeit der DSGVO: Sobald eine Webcam personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet. Da auch zufällig aufgenommene Personen identifizierbar sein können, gilt dies für die meisten Webcams im öffentlichen Raum.

Persönlichkeitsrechte: Das Veröffentlichen von Bildern von identifizierbaren Personen im öffentlichen Raum ist nicht ohne Weiteres gestattet, da es die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen berührt.

Anforderungen der Aufsichtsbehörden:

Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben in ihren Stellungnahmen festgelegt, wie Webcams im öffentlichen Raum datenschutzkonform betrieben werden müssen:

Unkenntlichmachung: Die Webcam-Einstellung muss so gewählt werden, dass einzelne Personen nicht erkennbar sind.

Keine Identifizierungsmerkmale: Es muss sichergestellt werden, dass keine identifizierenden Merkmale erfasst werden können, z.B. Kennzeichen auf Straßen oder Gehwegen.

Umfeld berücksichtigen: Die Aufnahme von Geschäftshäusern oder Privathäusern ist so zu gestalten, dass die Personen, die sich darin befinden, nicht überwacht werden können.

Fokus auf Landschaft/Natur: Es ist darauf zu achten, dass der Ausschnitt generell den Blick auf Natur und Landschaft zulässt, aber keine individualisierende Erfassung von Personen ermöglicht.

Fazit: Der Einsatz von Webcams im öffentlichen Raum ist grundsätzlich zulässig, erfordert jedoch eine restriktive Wahl der Bildeinstellung, um die Identifizierbarkeit von Einzelpersonen zuverlässig auszuschließen.

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