
Wie baue ich das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten auf? Art 30 DSGVO
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Beschreibung
Im Café Datenschutz erläutert Dr. Sebastian Kraska, was ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist und wie Unternehmen dieses nach Artikel 30 DSGVO strukturiert aufbauen sollten. Das Verzeichnis bildet das Herzstück der Datenschutzdokumentation und ist ein zentrales Instrument, um der Rechenschaftspflicht gerecht zu werden.
Im Video wird erklärt, dass Unternehmen mit ihren Kernprozessen beginnen und die Erfassung der Verarbeitungstätigkeiten schrittweise – beispielsweise in Zehnerschritten – durchführen sollten. Eine softwaregestützte Dokumentation erleichtert die Pflege und Aktualisierung der Inhalte. Zudem wird auf die Erwartungshaltung der Datenschutzaufsichtsbehörden eingegangen, die ein vollständiges, nachvollziehbares und aktuelles Verzeichnis fordern.
Fazit: Ein gut strukturiertes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist die Grundlage für wirksamen Datenschutz im Unternehmen. Es unterstützt nicht nur die interne Organisation, sondern dient auch als Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden.