Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

Videoüberwachung und Datenschutz: Checkliste für Ihren Betrieb

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Beschreibung

Im Café Datenschutz erläutert Dr. Sebastian Kraska, welche rechtlichen Anforderungen für die Videoüberwachung im Unternehmen gelten. Dabei steht die datenschutzkonforme Umsetzung nach der DSGVO im Fokus.
Im Video wird erklärt, wie Videoüberwachung im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden muss und welche Hinweise für Beschäftigte und Besucher gut sichtbar anzubringen sind. Zudem wird aufgezeigt, dass die Überwachung räumlich auf das notwendige Maß zu begrenzen ist – fremdes Gelände oder Sozialräume dürfen grundsätzlich nicht erfasst werden. Auch bei den Aufbewahrungsfristen gilt das Prinzip der Datenminimierung: Aufnahmen sind in der Regel innerhalb von zwei Tagen zu löschen.
Falls Dienstleister in den Betrieb der Videoüberwachung eingebunden sind, sollte geprüft werden, ob eine Datenschutzvereinbarung erforderlich ist.
Fazit: Videoüberwachung ist nur in engen rechtlichen Grenzen zulässig. Mit klaren Regeln, kurzen Speicherfristen und transparenter Information der Betroffenen lassen sich Konflikte mit Datenschutzaufsichtsbehörden vermeiden.

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ID
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