
Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch Arbeitgeber
Leider keine Caption vorhanden.
Beschreibung
Im Café Datenschutz erläutert Dr. Sebastian Kraska die datenschutzrechtlichen Vorgaben zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Beschäftigungsverhältnis. Nach Artikel 9 DSGVO zählen Gesundheitsdaten zu den besonders sensiblen personenbezogenen Daten und dürfen grundsätzlich nicht verarbeitet werden – es sei denn, eine gesetzliche Ausnahme greift.
Im Video wird erklärt, in welchen Fällen Arbeitgeber Gesundheitsdaten rechtmäßig verarbeiten dürfen, etwa im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge, der Pandemieprävention oder des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Zudem wird aufgezeigt, wo die Grenzen des Informationsanspruchs liegen – insbesondere, dass keine Pflicht zur Offenlegung von Diagnosen oder Krankheitsursachen besteht.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bedeutung von Datenschutz und IT-Sicherheit bei Gesundheitsdaten, da diese besonders schützenswert sind. Das Video richtet sich an Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Datenschutzbeauftragte, die im Bereich Beschäftigtendatenschutz tätig sind.
Fazit: Gesundheitsdaten erfordern höchste Sorgfalt. Arbeitgeber sollten klare Prozesse und Schutzmaßnahmen implementieren, um rechtssicher mit diesen sensiblen Informationen umzugehen.