
Sichere Passwörter im Datenschutz
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Beschreibung
Im Café Datenschutz erläutert Dr. Sebastian Kraska, welche Anforderungen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die Informationssicherheit stellt – insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sicherer Passwörter. Grundlage ist Artikel 32 DSGVO, der technische und organisatorische Maßnahmen nach dem „Stand der Technik“ verlangt.
Um diesen Standard zu erfüllen, sollten Unternehmen sich an den Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) orientieren. Dieses gibt regelmäßig praxisnahe Hinweise zur sicheren Passwortgestaltung. Dazu zählen Passwörter mit mindestens acht Zeichen, die aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen. Jedes Passwort sollte ausschließlich für einen Account verwendet werden. Zusätzlich wird die Nutzung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung empfohlen, um unbefugten Zugriff wirksam zu verhindern.
Fazit: Sichere Passwörter sind ein zentrales Element der Informationssicherheit. Unternehmen sollten regelmäßig ihre Passwortstandards überprüfen und an aktuelle Sicherheitsrichtlinien anpassen, um DSGVO-konform zu bleiben und Daten bestmöglich zu schützen.