Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

ist das deutsche Gesetz, das die Sicherheit von Produkten auf dem Markt regelt und die Umsetzung von EU-Vorgaben dient. Es legt Anforderungen an Hersteller, Importeure und Händler fest, die sicherstellen sollen, dass Produkte sicher sind, was Kennzeichnungen, Anleitungen und Warnhinweise betrifft. Das ProdSG wird durch neue EU-Verordnungen wie die GPSR ergänzt, die ab dem 13. Dezember 2024 gelten und den Onlinehandel stärker regulieren. 

Kernpunkte des ProdSG

  • Ziel: Es soll die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten gewährleisten.
  • Verantwortung: Hersteller, Importeure und Händler müssen die Sicherheitsstandards einhalten und haften bei Verstößen.
  • Anforderungen: Es werden Anforderungen an die Eigenschaften, Zusammensetzung, Kennzeichnung und Anleitungen von Produkten gestellt.
  • Umsetzung von EU-Recht: Das Gesetz setzt EU-Richtlinien um, die das Inverkehrbringen von Produkten auf dem europäischen Markt regeln.
  • Aktuelle Änderungen: Aufgrund der neuen EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) wird das ProdSG angepasst. 

 

Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

  • Geltungsbereich: Die GPSR gilt für alle Verbraucherprodukte, die in der EU verkauft werden, unabhängig von der Art des Verkaufs (online oder offline) und dem Herkunftsland.
  • Wirksamkeit: Die Verordnung trat am 13. Dezember 2024 in Kraft und gilt ab diesem Datum unmittelbar.
  • Informationspflichten: Händler müssen zusätzliche Informationen über das Produkt bereitstellen, die direkt in den Angeboten sichtbar sein müssen. Dazu gehören der Name und die Adresse des Herstellers sowie eine E-Mail-Adresse.
  • Sicherheitskennzeichnung: Eine dauerhafte Sicherheitskennzeichnung am Produkt oder auf der Verpackung ist erforderlich und muss auch online sichtbar sein.
  • Ausnahmen: Bestimmte Produkte, die technisch nicht gekennzeichnet werden können, sind von dieser Regelung ausgenommen.