30 Sep.
Neue Bundesverordnung zur „Cookie-Einwilligung“: mehr Schein als Sein
Die Bundesregierung hat eine neue Verordnung erlassen, um den Umgang mit Tracking-Einwilligungen klarer und nutzerfreundlicher zu gestalten. Die so genannte Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) basiert auf §26 Abs.2 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Nun ist noch die Zustimmung des Bundestags erforderlich. Soweit dies erfolgt tritt sie am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft und bringt Neuerungen in der Verwaltung von Tracking-Einwill...Zusammenfassung
Die neue Bundesverordnung zur „Cookie-Einwilligung“ soll Nutzern ermöglichen, ihre Tracking-Einwilligungen zentral zu verwalten und die ständige Banner-Einblendung zu reduzieren. Allerdings bleibt die rechtliche Wirksamkeit pauschaler Einwilligungen nach der DSGVO fraglich, was die praktische Umsetzung erschwert. Für international ausgerichtete Webseiten sind zudem länderspezifische Anpassungen notwendig.
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