04 Mai
Zusammenfassung
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen beschlossen, den die Bundesregierung von der klassischen Vorratsdatenspeicherung abgrenzt. Ob die weiterhin anlasslose und flächendeckende Speicherung mit der Rechtsprechung von EuGH und BVerfG vereinbar ist, bleibt einer gerichtlichen Klärung vorbehalten.
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