Veröffentlichungen
Datenschutz und Bonitätsprüfung: sind verdeckte Abfragen ohne Einwilligung der Betroffenen datenschutzrechtlich zulässig?
10.12.2009 - Die verdeckte Online-Bonitätsprüfung vor Abschluss von Verträgen im Internet erfreut sich hoher Beliebtheit. Aus der Sicht der Verkäufer ist dies verständlich, da sich das Zahlungsausfallrisiko hinsichtlich unzuverlässiger Kunden erheblich verringert. Aus der Sicht der Käufer ist diese Entwicklung jedoch nicht unproblematisch. Durch die Hintergrund-Überprüfung wird schließlich eine ausgesprochen private Information offengelegt, ohne dass der Betroffene hiervon Kenntnis erhält.
Strafbarkeit des Datenschutzbeauftragten: verschärfte Haftung wie beim Compliance-Officer?
02.12.2009 - Der BGH hat im Juli diesen Jahres die strafrechtlich relevante Garantenpflicht eines Leiters der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts bejaht und die Verurteilung zur Betrugsbehilfe durch Unterlassen bestätigt (Az. 5 StR 394/08). Zugleich hat der BGH ausgeführt, dass vergleichbare Maßstäbe auch für „Compliance Officer“ in Unternehmen anwendbar seien. In diesem Beitrag soll geklärt werden, ob die strafrechtlichen Überlegungen des BGH auch auf die Stellung des Datenschutzbeauftragten im Betrieb übertragen werden können.
Google Analytics: vorerst abschalten
04.12.2009 - Die obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben Ende November einen Beschluss erlassen, wonach die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig sei. Damit ist in der Praxis von der Verwendung von Google Analytics (und ähnlicher Tools) in seiner derzeitigen Form in den meisten Fällen abzuraten.
Haftet der Datenschutzbeauftragte gegenüber dem Unternehmen?
25.11.2009 - Wie bereits kürzlich behandelt kann der Datenschutzbeauftragte bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht nur in Ausnahmefällen direkt von den Betroffenen haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Haftungsgegner ist in solchen Fällen das Unternehmen selbst. Damit stellt sich die Frage, ob und wann das zur Haftung herangezogene Unternehmen bei einem Verstoß gegen Datenschutzrecht Rückgriff gegenüber dem Datenschutzbeauftragen nehmen kann.
Die Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken und die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
18.11.2009 - Am 11. November 2009 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Verwendung von Kundendaten zu Werbezwecken zu entscheiden (Az.: VIII ZR 12/08). Damit liegt neben der Paybackentscheidung aus dem Jahr 2008 ein weiteres Urteil zu der Frage vor, welche Formalien für eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung eingehalten werden müssen, damit die Daten der Kunden zu Zwecken der Werbung genutzt werden können.
- Haftet der Datenschutzbeauftragte bei Verstößen gegen Datenschutzgesetze direkt gegenüber dem Betroffenen?
- BDSG Verfahrensverzeichnis und Datenschutzgesetz - was muss beachtet werden?
- Datenschutz in Betrieben – Ein Leitfaden.
- Datenschutz und Strafrecht - diese Verstöße können geahndet werden
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- Datensicherung und Datenverlust - wer haftet im Schadensfall?
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