Veröffentlichungen
Datenschutz in der Arztpraxis – welche Anforderungen sind an IT-Systeme aus datenschutzrechtlicher Sicht zu stellen?
17.02.2010 - Personenbezogene Daten über den Gesundheitszustand sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz so genannte „besondere Arten personenbezogener Daten“. Daher werden an die Verarbeitung dieser Daten besondere datenschutzrechtliche Anforderungen gestellt. Auswirkungen hat dies insbesondere auf die informationstechnische Verarbeitung und Sicherung dieser Daten in Arztpraxen (sowie im übrigen Gesundheitsbereich). Der Beitrag erläutert, warum sich die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in der Arztpraxis letztlich auch finanziell auszahlt.
Datenschutz in der Arztpraxis: brauchen Ärzte einen Datenschutzbeauftragten?
19.01.2010 - Daten über die eigene Gesundheit sind sensibel zu handhaben. Dies spiegelt sich von jeher wider in der ärztlichen Schweigepflicht. Im Rahmen der Möglichkeiten elektronischer Datenverarbeitung drängt sich von Patientenseite her immer mehr das Bedürfnis auf, die eigenen Patientendaten besonders zu schützen. Niedergelassene Ärzte in Deutschland müssen generell die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes für den nicht-öffentlichen Bereich beachten. Im Folgenden wird die Frage untersucht, inwieweit in Arztpraxen die Beschäftigung eines eigenen Datenschutzbeauftragten relevant ist.
Der besondere Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten nach der BDSG Novelle II
13.01.2010 - Bereits vor der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im vergangenen Jahr war der interne Datenschutzbeauftragte nicht als gewöhnlicher Arbeitnehmer zu sehen. Vielmehr hatte er als privilegierter Funktionsträger die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überwachen und die dahingehend nötigen Kontrollen durchzuführen. Mit der am 1.9.2009 in Kraft getretenen BDSG Novelle II wurde nun ein Sonderkündigungsschutz in das Gesetz aufgenommen, mit der die unabhängige Position des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen gestärkt werden soll. Der folgende Artikel schildert die nach der Novellierung zum 1.9.2009 geltende Rechtslage.
Kauf von „Altadressen“ nach dem 1.9.2009 – ist die Übergangsregelung des § 47 BDSG anwendbar?
07.01.2010 - Zum 1.9.2009 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) novelliert. Die Vorschriften hinsichtlich der Verwendung von Daten zu Werbezwecken wurden hierbei verschärft. Der Gesetzgeber hat in § 47 BDSG eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der so genannte „Altadressen“ (also Adressen, die vor dem 1.9.2009 erhoben worden sind) bis zum 31.8.2012 den alten Regelungen des BDSG unterfallen. Der vorliegende Beitrag untersucht dabei die Frage, ob Unternehmen auch in den Genuss dieser Regelung kommen, wenn sie von Adresshändlern nach dem 1.9.2009 Daten kaufen, die erstmals vor dem 1.9.2009 bei den Betroffenen erhoben worden sind.
Zugekaufte E-Mail Adressen: vor Verwendung auf Vorliegen von Einwilligungen überprüfen
18.12.2009 - Das OLG Düsseldorf hat am 3.11.2009 (Az. I-20 U 137/09) eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Verwendung von E-Mail Adressen zu Werbezwecken getroffen. Danach sollte sich der Käufer von E-Mail Adressen nicht auf die allgemein gehaltene Zusicherung des Verkäufers der Adressen verlassen, die Empfänger hätten in die Verwendung ihrer E-Mail Adressen zu Werbezwecken durch Dritte eingewilligt.
- Datenschutz und Bonitätsprüfung: sind verdeckte Abfragen ohne Einwilligung der Betroffenen datenschutzrechtlich zulässig?
- Strafbarkeit des Datenschutzbeauftragten: verschärfte Haftung wie beim Compliance-Officer?
- Google Analytics: vorerst abschalten
- Haftet der Datenschutzbeauftragte gegenüber dem Unternehmen?
- Die Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken und die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Haftet der Datenschutzbeauftragte bei Verstößen gegen Datenschutzgesetze direkt gegenüber dem Betroffenen?
- BDSG Verfahrensverzeichnis und Datenschutzgesetz - was muss beachtet werden?
- Datenschutz in Betrieben – Ein Leitfaden.
- Datenschutz und Strafrecht - diese Verstöße können geahndet werden
- So funktioniert internationaler Datenschutz