Diesem folgend, dürfen Steuerberater keinerlei Daten veröffentlichen oder weitergeben, die ihnen im Zuge ihrer Berufstätigkeit bekannt geworden sind – mit Ausnahme der ausdrücklichen Zustimmung des Mandanten. Doch im Umgang mit personenbezogenen Informationen sowie dem Datenschutz sind für diesen Berufsstand noch weitere gesetzliche Regelungen relevant:
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Berufsrecht der Steuerberater (StBerG, DVStB, BOStB)
- Strafgesetzbuch (StGB): § 203, Verletzung von Privatgeheimnissen