Empfehlungen der Datenschutz Aufsichtsbehörden

Focus für Unternehmen

Wir haben in einem separaten Beitrag eine Übersicht erstellt, welche Themen im Focus der Unternehmen bzgl. der Umsetzung der EU Datenschutz Grundverordnung stehen sollten.

Datenschutz Aufsichtsbehörden in Deutschland

Die Datenschutz Aufsichtsbehörden in Deutschland haben im Rahmen der so genannten Datenschutz-Konferenz Kurzpapiere veröffentlicht, in denen die Behörden den Unternehmen deutschlandweit einheitliche Auslegungshinweise an die Hand geben. Folgende Kurzpapiere stehen derzeit zur Verfügung:

Vereinheitlichung der Auslegung innerhalb der EU

Daneben sorgt auf europäischer Ebene der so genannte EU-Datenschutz-Ausschuss für eine einheitliche Auslegung der Datenschutzvorgaben in der Europäischen Union. Hier liegen derzeit folgende Beschlüsse vor:

Gerichtsurteile Datenschutz

Bislang existieren nur wenige Gerichtsurteile zu datenschutzrechtlichen Fragen unter der EU Datenschutz Grundverordnung. Wir empfehlen den Unternehmen daher im Zweifel, die Auslegungsgründe aus bisherigen Gerichtsentscheidungen in entsprechender Anwendung auch unter der EU Datenschutz Grundverordnung zur Anwendung zu bringen.

Regelmäßige Informationen

Wir berichten in unserem monatlichen Newsletter regelmäßig über relevante Entwicklungen im Datenschutz und stellen dort auch die jeweiligen Empfehlungen der Datenschutz Aufsichtsbehörden vor.

Sebastian Kraska Var2

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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