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Hinweis­gebersystem

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Vorteile für Ihr Unternehmen

Unternehmen können von einer Whistleblower-Plattform viele Vorteile haben, indem sie ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit bieten, Missstände zu melden. Einige der wichtigsten Vorteile sind:
1

Verringerung von Risiken: Ein Whistleblower-System ermöglicht es Unternehmen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie sich zu größeren Problemen auswachsen.

2

Erhöhung der Transparenz: Ein Whistleblower-System fördert die Transparenz innerhalb des Unternehmens und gibt Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Bedenken direkt an die Führungskräfte zu melden.

3

Das Führen eines Whistleblowing-Systems hilft Ihnen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Verbesserung Ihrer Compliance.

 

4

Steigerung des Vertrauens: Whistleblower-Systeme helfen Unternehmen, das Vertrauen von Mitarbeitenden, Kunden und anderen Stakeholdern zu gewinnen und zu erhalten, indem sie zeigen, dass das Unternehmen Missstände ernst nimmt und Abhilfemaßnahmen ergreift.

5

Förderung von Innovation: Ein Whistleblower-System ermöglicht es Mitarbeitenden, neue Ideen und Vorschläge für Verbesserungen einzubringen, was zu mehr Innovation und Wachstum führen kann.

6

Optimierung der Arbeitsplatzkultur: Ein Whistleblower-System ermöglicht es Unternehmen, eine positive und integre Arbeitsplatzkultur zu fördern, in der Mitarbeitende sich sicher und ermutigt fühlen, ihre Bedenken zu melden.

Das Hinweisgebersystem der IITR

  • Komplettlösung für Ihr Unternehmen
  • Webbasiertes Hinweisgebersystem
  • Bestellung einer Ombudsperson
  • Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen
  • Einfache Bedienung
  • Beratung durch unsere Experten

 

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)89 1891 7360

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Wie läuft die Bestellung des Hinweisgebersystems ab

Schritt 1: Beratung

Sie buchen ein Beratungsgespräch oder eine Live-Demo und erhalten im Anschluss ein Angebot zugesendet.

Schritt 2: Vertrag

Sie unterzeichnen den Vertrag und senden diesen an uns zurück.

Schritt 3: Zugang

Nach Zahlungseingang erhalten Sie einen Link, den Sie Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen können und bekommen ebenfalls die Kontaktdaten der Ombudsperson

Warum benötige ich ein Hinweisgebersystem

Die Europäische Union hat den europäischen Mitgliedstaaten über die “EU-Whistleblower-Richtlinie” auferlegt nationale Gesetze zu erlassen, Unternehmen zur Errichtung von Hinweisgeber-Systemen zu verpflichten. Nach den europäischen Vorgaben soll diese Verpflichtung seit dem 17.12.2021 für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und ab dem 17.12.2023 für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gelten.
 
Deutschland ist dieser Auflage bislang nicht nachgekommen und hat bisher kein Gesetz zur Umsetzung der “EU-Whistleblower-Richtlinie” verabschiedet. Die europäische Kommission hat aus diesem Grund gegen Deutschland inzwischen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Koalitionsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Je nach konkreter Ausgestaltung dieses Gesetzes werden Unternehmen in den oben genannten Größen danach verpflichtet, ein entsprechendes Hinweisgebersystem zur Meldung von Verstößen zur Verfügung zu halten. (Vereinzelt wird auch vertreten, dass Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten die Pflicht auch schon jetzt in ausnahmsweiser direkter Anwendung der EU-Whistleblower-Richtlinie gelten würde.)

Benennung einer Ombudsperson

 
Die “EU-Whistleblower-Richtlinie” erfordert, dass Meldungen auch anonym eingereicht werden können. Daraus lässt sich im Umkehrschluss ableiten, dass ein reines Zwischenschalten einer Vertrauensperson (wie z.B. einem Anwalt) diesem Erfordernis nicht genügt. Unternehmen sind daher gehalten, hier eine entsprechende technische Lösung in Form eines Hinweisgebersystems vorzuhalten.
Neben dem Hinweisgebersystem müssen die Unternehmen zudem eine sogenannte Ombudsperson bestellen, welche eingehende Meldungen sichtet und sich um die ordnungsgemäße Bearbeitung des Vorgangs kümmert.

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