
Datenschutzkonzept
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Aufbau eines Datenschutzkonzepts
Das Datenschutzkonzepts sollte folgende Punkte beinhalten:
- Interne Verantwortlichkeiten
- Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Umgang mit Betroffenenanfragen
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Auflistung von Dritt-Dienstleistern
Das Datenschutzkonzept findet Verwendung gegenüber der Aufsichtsbehörde und Kunden.
Tipp für die Praxis:
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Betriebsinternen Verantwortlichkeiten. (Wer kümmert sich um was im Datenschutz?). Das gilt insbesondere für die Prozesse Betroffenenrechte und Datenschutzverletzungen. Beschreiben Sie zudem die Standards der Informationssicherheit, d.h. Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), legen Sie ein Verzeichnis von Drittdienstleistern an und dokumentieren Sie Ihre eigenen Datenverarbeitungstätigkeiten.
Nutzen Sie ein softwaregestütztes Datenschutzmanagementsystem, um ihr Datenschutzkonzept so zu beschreiben, dass sie Ihrer Rechenschaftspflicht entsprechen können.
Der Begriff Datenschutzkonzept ist in der DSGVO nicht definiert. Dennoch ist die Schaffung eines einheitlichen Dokuments sinnvoll, um der Rechenschaftspflicht aus DSGVO nachzukommen.
