Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

Datenschutz-Beauftragter, -Koordinator, -Verantwortlicher etc. Wer macht eigentlich was?

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Beschreibung

Der Beitrag erläutert die Unterschiede zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem Datenschutzverantwortlichen – zwei Rollen, die in der DSGVO klar definiert sind, in der Praxis jedoch häufig verwechselt werden.

Dr. Sebastian Kraska erklärt, dass der Datenschutzverantwortliche (meist das Unternehmen oder die Geschäftsleitung) für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben zuständig ist, während der Datenschutzbeauftragte eine beratende und überwachende Funktion übernimmt. Darüber hinaus existieren in größeren Organisationen oft weitere Datenschutzrollen, die die Umsetzung der DSGVO-Anforderungen unterstützen, etwa Datenschutzkoordinatoren oder Fachverantwortliche.

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) hat hierzu ein praxisnahes Modell entwickelt, das Vorschläge für eine sinnvolle Rollenverteilung und klare Verantwortlichkeiten liefert. So können Unternehmen ihre Datenschutzstrukturen effizient gestalten und Compliance langfristig sichern.

Das Fazit: Eine klare Abgrenzung und gelebte Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbeauftragten, Verantwortlichen und unterstützenden Rollen ist entscheidend für einen wirksamen Datenschutz im Unternehmen.

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