
Datenschutz in Steuerkanzleien
Leider keine Caption vorhanden.
Beschreibung
Der Beitrag erläutert die besonderen Datenschutzanforderungen für Steuerkanzleien und zeigt, worauf Steuerberater in der Praxis achten müssen. Als Verantwortlicher hat der Inhaber der Kanzlei sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden – von der Datensicherheit bis zur Schulung der Mitarbeitenden.
Wie für andere Unternehmen gilt auch hier: Zunächst sollten die Grundpflichten der DSGVO erfüllt sein, etwa die Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie die Information der Mandanten über die Datenverarbeitung.
Zwischen Steuerberater und Mandant besteht aufgrund der besonderen beruflichen Stellung keine Auftragsverarbeitungsbeziehung, sodass kein entsprechender Vertrag erforderlich ist. Dennoch empfiehlt sich in vielen Fällen die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten – ab 20 Beschäftigten ist sie sogar verpflichtend.
Das Fazit: Eine datenschutzkonforme Steuerkanzlei erfordert klare Strukturen, sichere IT-Systeme und kontinuierliche Sensibilisierung. Wer diese Punkte beachtet, schützt nicht nur Mandantendaten, sondern auch die eigene berufliche Integrität.