Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

Datenschutz in Handwerksbetrieben

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Beschreibung

Der Beitrag erklärt, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen Handwerksbetriebe beachten müssen. Auch für Handwerker gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit ihren zentralen Pflichten: Dazu gehören ein aktuelles Verarbeitungsverzeichnis, eine Übersicht der eingesetzten Dienstleister und Auftragsverarbeiter, angemessene IT-Sicherheitsmaßnahmen, regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden sowie transparente Informationspflichten gegenüber Kunden.

Neben diesen allgemeinen Grundlagen ist besondere Aufmerksamkeit auf die Praxis im Handwerksalltag zu richten. Überall dort, wo mit Kundendaten gearbeitet wird, muss der Zugriff beschränkt und ein sorgsamer Umgang gewährleistet sein. Kundendaten dürfen nicht offenliegen oder unbefugt weitergegeben werden.

Zudem sind auch die externen Kommunikationskanäle – etwa die eigene Website oder Social-Media-Auftritte – sorgfältig zu prüfen und datenschutzkonform zu gestalten. So stellen Handwerksbetriebe sicher, dass Datenschutz nicht nur rechtlich erfüllt, sondern auch praktisch umgesetzt wird.

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