
Datenschutz im Franchisenetzwerk
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Beschreibung
Der Beitrag behandelt die datenschutzrechtlichen Besonderheiten im Franchise-System und beleuchtet die Rollenverteilung zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer. Grundlage ist der Franchise-Vertrag, der meist die Lizenzrechte regelt, während viele unternehmerische Entscheidungen dem Franchise-Nehmer überlassen bleiben.
Datenschutzrechtlich stellt sich die Frage, ob zwischen den Parteien eine Auftragsverarbeitung, eine eigene Verantwortlichkeit oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht. Nur wenn der Franchise-Nehmer weisungsgebunden handelt – etwa bei der Nutzung zentraler IT-Systeme – liegt eine Auftragsverarbeitung vor, die einen entsprechenden Vertrag erfordert.
Da das operative Geschäft in der Regel frei gestaltet wird, sind Franchise-Geber und -Nehmer meist als eigenständige Verantwortliche anzusehen. In bestimmten Konstellationen, etwa bei gemeinsamer Werbung oder zentralem Marketing, kann jedoch auch eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegen, die im Einzelfall sorgfältig geprüft werden muss.