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Wie praktisch – Selbstbedienungsladen soziale Netzwerke (?)

28.03.2008

Aus der Süddeutschen: Wohl die wenigsten Nutzer von StudiVZ denken daran, dass sie Boulevardjournalisten eine Menge Arbeit abnehmen. Doch einem Bericht zufolge nutzt die Bild-Zeitung die freiwillige Selbstenthüllung gerne aus. Wie leichtsinnig es ist, alle möglichen privaten Details ins Internet zu stellen, ist nichts Neues. Dass mitteilungsfreudige Internetnutzer damit manchmal direkt der Boulevardpresse in die Hände arbeiten, daran denken aber wohl die Wenigsten. Taz.de, die Online-Ausgabe der Berliner tageszeitung, beschreibt in einem Artikel nun die neuesten Recherchefinessen der Bild-Zeitung, die sich demnach gerne im Online-Netzwerk StudiVZ mit Informationen eindeckt.

Denn während es früher noch ein mühsames Geschäft war, Informationen über bislang unbekannte Bürger zu finden, die über Nacht durch private Dramen, Unfälle und Verbrechen interessant wurden, sei StudiVZ inzwischen bei Bild als Fundgrube höchst beliebt. Taz.de beruft sich unter anderem auf Christoph Schultheis, den Mitbetreiber des kritischen bildblog.de, der erklärt: “Das Stöbern nach Privatdaten im StudiVZ gehört mittlerweile offenbar zum Handwerkszeug jedes Bild-Redakteurs.”

Laut taz.de durchforstete das Boulevardblatt zum Beispiel nach der Lufthansa-Bruchlandung in Hamburg Anfang März umgehend die StudiVZ-Seite der Ko-Pilotin und spickte die folgenden Enthüllungsartikel über “das traurige Geheimnis” der 24-Jährigen mit entsprechenden Details aus dem virtuellen Fotoalbum und ihrer Kontaktliste.

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2 Kommentare zu diesem Beitrag:

Stefan

Es mag durchaus sein, daß sich die "Yellow Press" in sozialen Netzwerken umsieht und sich dort bedient. Daran habe ich eigentlich keine Zweifel.
Doch: ist es zulässig, daß dort auffindbare Informationen für Artikel verwendet werden?
Wie verhält es sich mit Bildmaterial?

Existiert keine "Zweckbindung", i. e. diese Daten wurden nur angegeben, um im Rahmen des Netzwerkes genutzt zu werden?
Vor allem bei Fotos sollte doch das Urheberrecht greifen und einer "Verwertung" im Wege stehen.

"Doch: ist es zulässig, daß dort auffindbare Informationen für Artikel verwendet werden? Wie verhält es sich mit Bildmaterial?"

Erste Antwort aus dem bauch heraus: Sicherlich ist das nicht zulässig, jedenfalls was das Bildmaterial angeht, da man hier eine Nutzungslizenz braucht. Ich bezweifle, dass es möglich ist (oder überhaupt stattfindet), dass Anbieter solcher Netzwerke in die AGB aufgenommen haben, dass jegliches Bildmaterial von Dritten frei genutzt werden kann.

Sofern es sich um allgemeine Informationen handelt wie z.B. "segelt gerne", wird man wohl eher einen Anspruch aus dem allgemeinen persönlichkeitsrecht gegenüber der Zeitung haben, doch anders als bei Bildern fürchte ich, ist das schwieriger zu unterbinden.

Aber nur als erste Antwort so aus dem Bauch raus.

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