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Weihnachtszeit – Spam-Newsletter-Zeit?

25.11.2009

Vielleicht liegt es an Weihnachten: Zur Zeit “erfreut” sich mein Email-Postfach zunehmender Werbe-Newsletter. Natürlich alle unverlangt. Jeder dieser Newsletter erhält die gleiche Antwort von mir, die ich hier als Mail-Vorlage gerne weiter gebe:

Sehr geehrte Damen & Herren,

den untenstehenden Werbe-Newsletter habe ich nicht bestellt. Dabei haben Sie mir nicht nur unverlangt Werbung zugestellt, sondern offensichtlich auch persönliche Daten, mindestens meine Email-Adresse, verarbeitet.

Ich setze Ihnen nun Frist bis …. den …., um mir Auskunft entsprechend §34 BDSG über die gespeicherten Daten zu meiner Person zu geben, die Herkunft dieser Daten und eine eventuell bereits erfolgte Weitergabe an Dritte.
Insbesondere erwarte ich eine klare Angabe, woher Sie meine Email-Adresse haben.

Sollten Sie der Meinung sein, ich habe diesen Newsletter doch bestellt,
teilen Sie mir innerhalb der Frist Zeitpunkt und IP-Adresse mit, die Sie
der Bestellung des Newsletters zuordnen können. Insofern verweise ich auf die gesetzliche Pflicht der Protokollierung entsprechend §13 II TMG hin und erwarte einen Auszug aus ihrem bereit gehaltenen Protokoll.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist erwäge ich Auskunftsklage. In jedem Fall werde ich die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde informieren und beauftragen, meinem Auskunftsverlangen Nachdruck zu verleihen,

mit freundlichen Grüßen
Jens Ferner

Es wird nicht wundern, dass innerhalb der meistens ein bis zwei-wöchigen Frist sich natürlich niemand meldet. Auch wenn ich so nett bin und danach noch einmal ein Fax versende, gibt es keine Reaktion. Dabei ist mein Vorgehen ganz besonders nett, denn:

  1. Die betreffenden Newsletter-Betreiber haben alle einen Sitz, somit eine ladungsfähige Adresse, innerhalb Deutschlands, sind also äusserst leicht zu erreichen.
  2. Schon nach der ersten Frist befinden sich die Betreiber im Verzug – der sodann beauftragte Anwalt samt Kosten dürfte vollständig den Betreibern in Rechnung gestellt werden können.
  3. Der Auskunftsanspruch ist unstreitig, es gibt hier kein Prozesskostenrisiko

Dass ich insofern zwei Mal eine Frist setze und die erste per Mail zustelle, sollte helfen, die Sache schnell und problemlos abzuwickeln. Leider aber zeigt die Erfahrung (und die habe ich inzwischen reichlich in dem Bereich), dass der durchschnittliche Shop-Betreiber, der mir begegnet, zum einen keine Ahnung von den rechtlichen Gegebenheiten hat, und sich zum anderen am liebsten so benimmt, wie die nicht-zahlenden Kunden über die man gerne schimpft: Mit Tot-stellen.

Ich kann an dieser Stelle nur zwei Empfehlungen aussprechen:

  1. Betroffene sollten hinterher sein und zumindest immer die zuständige Aufsichtsbehörde (meistens der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Shop gemeldet hat) anhauen, damit die sich darum kümmern. Nur wenn missachteter Datenschutz Arbeit produziert, werden sich Unternehmen auch im Vorhinein darum kümmern, ihn zu beachten.
  2. Shop-Betreiber sollten sich umgehend um Auskunftsanfragen kümmern. Nicht auch, sondern vor allem um die, die per Mail eingehen. Viele deuten das als nicht ernst gemeint oder sogar als Zeichen von wenig Willen das durch zu ziehen: Falsch gedacht. Vielmehr ist es die einzige Chance, das mit möglichst wenig Aufwand und ohne größere Kosten durch zu ziehen. Wer meint, dass er das nicht braucht, der soll hinterher auch nicht jammern, wenn es dann teuer wird. Und empfindlich teuer wird es mitunter, das kann ich fest versprechen.
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6 Kommentare zu diesem Beitrag:

Kramosch

Guten Morgen,
darf ich diesen hier abgedruckten Brief für mich persönlich benutzen. Ich habe schon lange die Faxen dicke mit diesen ungewollten E-Mails, aber bis dato noch nichts passendes zur Abwehr gefunden.
In Erwartung einer Antwort, einstweilen vielen Dank.

Ein treuer Leser Ihre News’

@Kramosch: Sie dürfen den Brief gerne nutzen.

Miraculix

"Der Auskunftsanspruch ist unstreitig, es gibt hier kein Prozesskostenrisiko!"
Nehmen Sie Mandate in derartigen Angelegenheiten ohne die sonst übliche Vorauszahlung an?

Kahno L

Tja gelle wenn man an die Spammer von Nigeria und sowas nicht rankommt muss man seine eigenen Landsleute abmahnen. Traurig Sowas :D

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