23 Okt.
Alle Jahre wieder: Entwurf eines Beschäftigten-Datenschutzgesetz
Vor über 15 Jahren stellte sich bereits dieselbe Frage: „Arbeitnehmer-Datenschutz doch noch vor der Wahl?“ – Damals wie heute (ein) Kern der Debatte: Wie weit darf Überwachung gehen. Selbstverständlich bleibt es nicht allein dabei, aber der Reihe nach: „Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis durch Arbeitgeber […].“ (§ 1 Abs. 1 BeschDG-E) Der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes ist weit zu verstehen, umfasst den...Zusammenfassung
Auf eine neue Runde: Es wurde erneut ein Referentenentwurf für ein nationales Beschäftigten-Datenschutzgesetz in Deutschland veröffentlicht. Wir werfen in diesem Blogartikel einen ersten Blick auf verschiedene Regelungsvorschläge, ganz unabhängig davon, ob und wie diese letztlich den Weg ins Bundesgesetzblatt finden werden.
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