12.02.2008
Verschlüsselte E-Mails kein Indiz für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
Alleine die Tatsache, dass Beschuldigte über verschlüsselte E-Mail-Nachrichten miteinander kommunizieren und verschlüsselte Nachrichten in den Entwurfsordnern ihrer E-Mail-Accounts ablegen, ist kein Beleg oder hinreichendes Indiz für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. (BGH, Beschluss vom 18.10.2007, Aktenzeichen: StB 34/07). Nachzulesen bei JurPC. weiterlesen