Datenschutzbehörde Italien: Google Analytics nur theoretisch möglich
[IITR - 23.08.22] „In der Theorie gibt es eine Möglichkeit, Google Analytics rechtskonform einzusetzen, in der Praxis ist es durchaus berechtigt, daran zu zweifeln. Zu verstehen, ob das im Einzelfall möglich ist, ist Aufgabe der jeweils für die Verarbeitung Verantwortlichen. Sobald wir mehr über Google Analytics 4 wissen, wird es notwendig festzustellen, inwieweit dies datenschutzkonform einsetzbar sein wird. Hinsichtlich der IP-Adressen wird es sicherlich eine Vereinfachung geben, es stellt sich aber die Frage des Umfangs an personenbezogenen Daten, um zu verstehen, inwieweit dieses Problem gelöst wird oder nicht.“ (so Guido Scorza, ein Mitarbeiter der italienischen Aufsicht in einem Interview) weiterlesen