Koordinierte Aktion: Recht auf Löschung (Fragebogen)
17.04.2025
Zusammenfassung
Im Rahmen einer EU-weiten Aktion zum Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO haben auch deutsche Datenschutzbehörden einen Fragebogen veröffentlicht. Er richtet sich an Unternehmen aller Größen und erfragt zunächst, wie viele Löschanträge unter welchen Bedingungen eingehen. Teil zwei prüft, ob es Prozesse, Schulungen und Kontrollen zur Bearbeitung gibt. Danach geht es um Fachwissen zu Speicherfristen und komplexen Anträgen. Abschließend werden Transparenz und technische Maßnahmen zur Löschung beleuchtet – der Fragebogen soll zur Selbstprüfung anregen.
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Wie oftmals in der Praxis erfahren, gilt nun auch bei den koordinierten Aktionen – wie angekündigt – nach der Auskunft kommt die Löschung.
Auch bei dieser koordinierten europaweiten Aktion beteiligen sich deutsche Aufsichtsbehörden und so hat nun der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg den Fragenkatalog zum Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO veröffentlicht.
Zum besseren Verständnis: Wie läuft es in der Praxis?
Der Fragebogen richtet sich an Unternehmen verschiedener Größe – wie die Frage 1.4 bereits zeigt, die verschiedene Organisationsgrößen zur Auswahl stellt, von Kleinstunternehmen unter zehn Mitarbeitern bis Großunternehmen mit mehr als 250.
Dabei geht es in einem ersten Schritt darum, sich einen Überblick zu verschaffen, wie viele Anträge bei welchen Rahmenbedingungen (in Hinblick auf Art und Umfang der personenbezogenen Datenverarbeitung) gestellt würden. Ohne ein echtes „Richtig oder Falsch“.
Sind die Unternehmen vorbereitet?
Im zweiten Teil wird es für Unternehmen deutlich interessanter: Nun stellen sich Fragen zu dem genauen Verfahrensablauf, wobei eine gewisse Erwartungshaltung deutlich wird:
- Gibt es einen Prozess zur Bearbeitung solcher Anfragen und wie sieht dieser aus?
- Werden Mitarbeiter zu den verschiedenen Aspekten geschult und in welcher Regelmäßigkeit?
- Gibt es eine systematische Kontrolle der Bearbeitung von Anträgen?
Wie gut kennen sich Unternehmen aus?
Vorbereitung sei allerdings nicht alles, wie Teil 3 des Fragebogens zeigt: Ein gewisses Fachwissen ist unverzichtbar und muss vorhanden sein, das u.a. folgendermaßen aussieht:
- Wie beurteilt das Unternehmen die Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung von Datensätzen?
- Unter welchen Umständen wurde ein Löschantrag ganz oder teilweise zurückgewiesen und weshalb?
- Wie sehen verschiedene Fallkonstellationen aus, bspw. wenn ein Antrag zur Löschung mit einem zur Auskunft verbunden wurde?
Wie transparent ist das Unternehmen?
Außerdem stellen sich Fragen der Transparenz, also der Kommunikation gegenüber den Betroffenen, wie beispielsweise:
- Wird das Löschverfahren den Betroffenen näher erklärt und erläutert?
- Enthält die Datenschutzerklärung spezifische Angaben zur genauen Aufbewahrungsfrist?
- Kommuniziert das Unternehmen den Stand der Bearbeitung?
Zu guter Letzt: Kein Datenschutz ohne passende Technik!
Und nicht überraschend finden sich außerdem verschiedene Nachfragen bezüglich technischer Vorkehrungen und Hilfsmittel:
- Wie löscht das Unternehmen technisch, so dass eine Wiederherstellung nicht mehr möglich ist?
- Erfüllt das Unternehmen die Löschung durch Anonymisierung?
- Wie wird mit Backups umgegangen?
Fazit: Anlass zur Selbstkontrolle
Der Fragebogen ist zwar an verschiedenen Stellen lediglich informativ gestaltet, jedoch dienen die inhaltlich vertiefenden Teile ab Punkt 2 Unternehmen sicherlich zu einer gewissen internen Selbstüberprüfung, um die verschiedenen Aspekte einmal zu durchdenken und auf potenzielle Nützlichkeit hin zu überprüfen. Nehmen Sie die Veröffentlichung des Fragebogens also einmal zum Anlass und durchlaufen diesen ergebnisoffen. Ergänzend sei den Unternehmen, die bislang von Löschantragen eher verschont blieben, empfohlen, einmal eine Trockenübung durchzuspielen, insbesondere mit Blick darauf, ob jeder weiß, was eigentlich zu tun ist.
Fragebogen herunterladen
Hier haben wir für Sie den oben genannten Fragenkatalog für die empfohlene Selbstkontrolle aufbereitet:
- Deutsche Fassung (PDF): Selbstkontrolle Art. 17 DS-GVO
- Englische Fassung (PDF): Self-Check Article 17 GDPR
- Fragebogen im Original