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@Google: Ihr irrt. (Update)

31.07.2008

Ich muss auf Heise etwas interessantes von Google lesen:

Eine solche Klage […] will Google nun mit dem Argument abwehren, es gebe keinen umfassenden Schutz der Privatsphäre.

Mit dieser Aussage wird für alle Menschen eine umfassende Privatsphäre generell ausgeschlossen, denn es wird ja gerade nicht gesagt “aufgrund aktueller Gesetze” etc. Nun ein Hinweis an euch, liebe Mitarbeiter und Juristen bei Google, ich zitiere einen Satz aus dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 65,1):

Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. […] Einschränkungen dieses Rechts auf “informationelle Selbstbestimmung” sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig.

Also erstens: Ich bestimme, in wie weit ich in die Öffentlichkeit gezerrt werden. Nicht ihr. Und wenn es Einschränkungen gibt, dann nur im “überwiegenden Allgemeininteresse” – und das definiert sich nicht nach den Einschätzungen eines Wirtschaftsunternehmens bzw. dessen Bedürfnissen. Bei weiteren Fragen könnt ihr mich gerne anrufen, meine Nummer habt ihr ja.

Update: Die originalen Sätze sollen so lauten:

“Today’s satellite image technology means that even in today’s desert, complete privacy does not exist, […] In any event, the Plaintiffs live far away from the desert and are far from hermits.”

Sprich: Für Google muss man wenn überhaupt, dann schon einsam in der Wüste leben um “complete privacy” zu genießen. Wenn überhaupt, denn mit “Satelliten-Bildern” kann man ja ohnehin alles einsehen. Hier sehe ich eine direkte Konsequenz aus der Einstellung, die man auch in den Spickmich-Urteilen spürt: Je weiter wir den Begriff “in die Öffentlichkeit begeben” auslegen, umso schneller kommen wir an den Punkt, den Google bereits erreicht hat – Öffentlichkeit ist überall, also gibt es keine Privatsphäre.

Es gilt zu Begreifen, dass die Privatsphäre der Öffentlichkeit Grenzen setzt – nicht andersrum.

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9 Kommentare zu diesem Beitrag:

W2

"aus Pittsburgh im US-Bundesstaat Pennsylvania"

Thema verfehlt.

Mitnichten, denn da steht eine allgemein Aussage und eben nicht nur ein Bezug auf "US-Bürger". Es ist somit für mich eine Aussage, die Google's Einstellung hinsichtlich aller Menschen widerspiegelt. Aber du hast bestimmt recht: Nur weil der Google Konzern der Meinung vor einem US-Gericht ist, die Privatsphäre wäre nicht umfassend zu schützen, deswegen wird er bestimmt in Deutschland eine ganz andere Meinung vertreten.

Thema verfehlt? Mitnichten. Aber ein bisschen nachdenken muss man schon, das stimmt sicherlich. Wenn man das begriffen hat, liest man nämlich auch diesen Satz von dort mit anderen Augen:

"Das Anwesen könne von Nachbarn oder auch von Paketboten ungehindert eingesehen werden."

Sprich: Was im kleinen Kreis einzelnen Möglich ist, dass muss der Welt (natürlich via Google) auf jeden Fall möglich sein.
Ich bin es leid, immer zu warten, bis die (absehbaren) Probleme dann auch bei uns vor Ort direkt auftreten, insofern muss man allgemeine Aussagen auch mal so analysieren. Zumal in Deutschland die ersten Autos von Google ja bereits unterwegs sind.

code

Und wieso sollte Google sich für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung interessieren? Unmittelbare Grundrechtsdrittwirkung? Wohl kaum.

Mal ganz davon abgesehen, dass bei der bloßen Fotografie einer Häuserzeile wohl nicht von "personenbezogenen Daten" gesprochen werden kann, wenn man nicht noch die Klingelschilder vergrößert und die Adresse dazu angibt.

Malte S.

Google vertritt damit eine leider immer weiter im Vordringen befindliche Ansicht in der Gesellschaft. Nämlich, dass da, wo ein einzelner ein Eingriffs"recht" habe, auch der Allgemeinheit ein solches zustehe.

Diese Ansicht führt aber gerade zum "gläsernen Menschen", wenn er nämlich nirgendwo mehr hingehen kann, ohne einer Überwachung zum Opfer zu fallen.

1) Falsch. Und jemand der mit (falsch verwendeten) Begriffen wie "Unmittelbare Grundrechtsdrittwirkung" um sich wirft muss da von mir nichts erklärt bekommen - abgesehen davon, dass sich die Frage der Wirkung der Grundrechte bei dieser Aussage gar nicht stellt.

2) "wenn man nicht noch die Klingelschilder vergrößert und die Adresse dazu angibt."

Ganz genau. Und bei Streetview weiss man ja nicht, bei welcher Anschrift man sich gerade befindet - oder etwa doch? Nicht dass du dich gerade selbst widerlegt hast...

@Malte: "leider immer weiter im Vordringen befindliche Ansicht in der Gesellschaft."

Siehe die Kommentare oben, keine Frage. Zum Glück ist es unter Juristen und Datenschützern (jedenfalls in meinem Dunstkreis) nicht so. Das mag aber auch an der fachlichen Ausbildung liegen.

Malte S.

Zum Glück ist es unter Juristen und Datenschützern (jedenfalls in meinem Dunstkreis) nicht so.

Und da irrst Du leider. Ich würde mal behaupten, dass der Anteil an Leuten, die diese oder ähnlich verwirrte / verwirrende Ansichten vertreten sehr hoch ist.
Lieblingssätze: "Sollen sie mich doch filmen. Ist doch geil. Ich hab nichts zu verbergen."
"Wenn man keine Mauer um sein Haus baut, hat man halt Pech gehabt."
Und das dürfte ungefähr die Mehrheit der Leute mit überhaupt einer Meinung sein. Vielleicht wirkt die alte "Kieler Schule" ja immer noch nach...

"Und da irrst Du leider"

Nicht wirklich, ich habe meine Aussage auf "meinen Dunstkreis" beschränkt. Hinsichtlich aller Juristen wirst du recht haben.

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