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Gentest-Gesetz am Freitag im Bundestag

22.04.2009

Der Westen berichtet, dass das Gentest-Gesetz am Freitag im Bundestag zur Abstimmung stehen wird. Ich hatte das schon früher aufgegriffen, und an mehreren Punkten zu viele Ausnahmen festgestellt. Insbesondere bewerte ich es als Fehler, dass Versicherungen ab einer bestimmten Versicherungssumme eine Ausnahme zugestanden bekommen:

Das “Grundsätzlich” findet sich dann auch noch bei Versicherungen. Wem jetzt nicht mulmig wird, der sollte es nochmal in Ruhe lesen. Man beachte dabei den letzten Satz, der eine Vorlagepflicht bei Versicherungssummen ab 300.000 Euro vorsieht. Damit kennen wir wenigstens den Wert unseren ach so garantierten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung: Bei 300.000 Euro ist das nämlich nicht mehr ganz so wichtig.

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2 Kommentare zu diesem Beitrag:

Felix

Versicherungen sind ja schon immer ein ganz besonderer Haufen gewesen, kein Wunder, dass die dann auch hierbei mit den nötigen Summen die für sie nötigen Ausnahmen erwirken können. Bin mal gespannt, was uns da in Zukunft noch alles so blüht, denn die Versicherungen bestimmen glaube ich aus dem Hintergrund doch so einiges mit.

Sven

Also meiner Kenntnis nach existiert die Vorlagepflicht für getätigte Untersuchungen.

Für mich ist klar nachvollziehbar: wenn der Versicherte in spe Kenntnis von einer Krankheit hat und diese dann versichern will, steht der Versicherung das gleiche Recht zu. Die Versicherung darf aber keinen Test verlangen, wenn noch keiner exisitiert. Ich finde das fair als Versicherter, der nicht sponsern will, wenn andere bereits von Komplikationen wissen und so die Versicherung ausnutzen wollen.

Oder sehe ich das so falsch?

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