IITR Datenschutz Blog

Die Datenwoche im Datenschutz (KW19 2020)

10.05.2020

[IITR – 10.5.20] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Datenschutz in der Krise >>> Schule erfolgreich digitalisieren >>> Verwerfungen beim Umgang mit den Daten von Domain-Inhabern >>> Videokonferenz >>> Datenspende-App >>> DSGVO-konforme Videokonferenzen >>> Datenschutz ist Grundrecht >>> Cookie-Consent reicht nicht).

Dienstag, 5. Mai 2020

“Datenschutz in der Krise” lautet das Motto der Verbandstage des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten – recht doppeldeutig. Ulrich Hottelet, heise.de…

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Mittwoch, 6. Mai 2020

Der Datenschutz bringt die ordentliche Gremienarbeit bei ICANN ins Wanken. Seit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Anwendung findet, entstehen Verwerfungen beim Umgang mit den Daten von Domain-Inhabern. Katrin Ohlmer, domain-recht.de…

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Die Videokonferenz läuft, der Datenschutz nicht. Steve Przybilla Spektrum.de…

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Erste Auswertung der Datenspende-App veröffentlicht. netzpolitik.org…

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Donnerstag, 7. Mai 2020

Ein Leitfaden erklärt DSGVO-konforme Videokonferenzen, Niklas Mühleis, mittelstandswiki.de…

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Freitag, 8. Mai 2020

Landkreis-Beauftragter: Datenschutz ist Grundrecht. Die Welt des Datenschutzes ist eine komplizierte. Ein Glück für den Landkreis, einen Beichtvater gefunden zu haben, für den die digitale Sicherheit von Bürgern oberstes Gebot ist. Josef Schlegl ist der interkommunale Datenschutzbeauftragte. Dagmar Williamson, onetz.de…

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Sonntag, 10. Mai 2020

EU-Datenschutzbehörde zur DSGVO: Cookie-Consent reicht nicht. Die EU will mit der Cookie-Richtlinie verhindern, dass Websites hinter Cookies verborgen werden, und legt zudem fest, dass Scrolling auch nicht consent-fähig ist. www.t3n.de…

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Eckehard Kraska

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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1 Kommentar zu diesem Beitrag:

Stefan Dietrich

Mit Fingerabdruckscanner an Handy oder Laptop, Stimm-Transkiption bei Microsoft Teams und Auswertung des Videobildes hat die Industrie alle biometrischen Merkmale für eine zweite Identität (digitaler Zwilling) unserer Schulkinder und kann sie sogar noch Jahrzehnte später per Morphing App und Ki identifizieren (wie bei dem entführten chinesischen Baby nach 32 Jahren). Bei demokratisch legitimierten Staaten tun wir uns schwer Daten für Gesundheitsstudien (Krebs, Alzheimer), Fahndungsmaßnahmen oder Terrorabwehr zur Verfügung zu stellen. Den US Konzernen (Android/Google, Microsoft, Facebook/Whats App) liefern wir nicht nur unsere eigenen Daten sondern die unserer Kontakte und unserer Kinder spätestens per Homeschooling frei Haus. Mit E-Call und Telematics liefern wir weitere Bewegungsprofile an Profit orientierte Interessenten wie Ford oder GM. Warum?

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