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Der Fake läuft: Löschen statt Sperren? Wohl eher nicht.

16.06.2009

Es ist soweit: Das Zugangserschwerungsgesetz soll kommen und die Presse (hier: SPON) fällt auf einen Trick rein: Verkauft wird nämlich, dass das Prinzip “Erst Löschen, dann Sperren” eingebaut wurde. Ich zitiere mal von SPON:

das Prinzip Löschen statt Verbergen: in einem abgestuften Verfahren soll erst versucht werden, kinderpornografische Inhalte durch Ansprache der Provider/Betreiber aus dem Netz zu entfernen. Wo das nicht gelingt, soll die Sperrung greifen (Subsidiaritätsprinzip.)

Leider ist das nach meiner Lesart falsch. Ich zitiere mal den Gesetzesentwurf:

Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. (§8a II TMG-E)

Das klingt zwar nach “erst löschen, dann sperren” – ist es aber nicht. Der Witz liegt im “nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind” – übersetzt heißt das: Das BKA kann eine Prognose erstellen, ob eine Löschung in angemessener Zeit stattfindet. Wenn das BKA dann (überspitzt) meint “das wird eh nix bis morgen” kann es dann sperren statt löschen. Ist also nix mit “erst versuchen”.

Subsidiarität sieht leider anders aus.

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23 Kommentare zu diesem Beitrag:

doppelfish

Dienstweg: "Das schaffen wir eh' nicht, trag's in die Sperrliste ein".

turndevil

und dann schaust du mal, ob du in angemessener zeit erfolgversprechend deine website oder sogar ganze domain wieder ans netz kriegst wenn die dich wegsperren, weil du dich mal unkorrekt ueber die frisur eines politikers geaeussert hast...

man kann garnicht so viel fressen...

(sorry fuer das benutzen einer englischen tastatur ;-P )

gant

Was hindert das BKA in der Praxis daran, $beliebige Seiten zu sperren, frage ich mich als Rechtslaie?

Wenn ich das richtig sehe, erfolgt die Löschung nur, wenn das alle paar Monate mal stichprobenartig vorbeischauende Gremium zufällig die unrechtmäßigen Sperrlisteneintragungen findet.
Die Verfehlungen sollen scheinbar folgenlos bleiben.

Aber laut:

§1, Abs 2: Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit
zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des
Telemedienangebots abzielen,[..]

müsste der Rechtsverstoß, da es in dem Fall eine nicht zulässige Maßnahme gewesen ist, der Staatsanwaltschaft übergeben werden. Insbesondere weil die Liste geheim und die Betroffenen u.U. nicht von der Eintragung unterrichtet wurden, ihnen also das Grundrecht auf den Rechtsweg praktisch entzogen wird.

gelegentlich

Trotz aller ,,Voreingenommenheit" war ich auch fast drauf reingefallen... ;-)

Das ist, was die Politik- und Parteienverdrossenheit vorantreibt: systematisch durch professionelles kreatives Arbeiten im Kleingedruckten verschleiern, was man eigentlich will. Ein normaler Mensch muß seinen schwierigen Alltag bewältigen und kann nicht den Tag damit verbringen im Kleingedruckten kritisch zu recherchieren. Er spürt nur, dass am Ende des Tages die Realität, in der er lebt, ganz anders ist als die wohl gesetzten Worte der (Berufs-)Politiker aussieht. Früher, als die Politiker mehrheitlich Leute waren, die aus einem realen Beruf kamen, war diese Kluft (und diese Geschicklichkeit) nicht so groß.

BKA-Mitarbeiter

Das ist übelste Verleumdung. Ich werde jetzt den Provider des Webservers anschreiben und wenn die Website nicht in 10 Minuten gelöscht wurde, dann kommt ihr auf die Liste!!!
(Das ist rein ironisch gemeint, ich bin kein BKA-Mitarbeiter und bitte bitte liebes BKA, verhaftet mich nicht. Ich habe schon mal einen Schokoriegel geklaut, ihr findet unbescholtenere Bürger als mich, die ihr kriminalisieren könnt.)

EchoMan

Kurzer Dienstweg: "echo dark.site >> blacklist"

Gerhartt

Schön gesagt, ich hoffe dass das schnell alle merken.

Aber warum die Presse nur immer solchen Unsinn verbreitet?

Gerhartt

Ps.: Eigentlich ist das ganze Zensurgesetz doch nur ein Freifahrtschein für die Polizei nicht ermitteln zu müssen.

Henning Ernst Müller

Dass man so vorgehen wird, um einerseits der Öffentlichkeit zu verkaufen, man nehme das Argument aus dem Netz ernst, andererseits aber trotzdem die Sperrliste durchziehen werde, war zu vermuten:
http://blog.beck.de/2009/06/08/internetueberwachung-durch-das-bka-loeschen-statt-sperren-waere-das-wirklich-die-loesung

dot tilde dot

subsidiaritätsprinzip, war das nicht eine moderne formulierung für "da finden wir dann einen anderen schuldigen"?

@6 (gerhartt):

weil sie die sperrwünscher von morgen sind.

.~.

Ursula von den Laien

Hallo Jens, könntest Du Dich auch der Frage widmen, inwieweit Contentprovider und/oder Hoster [vor Sperrung?] informiert werden müssen?

Siehe auch http://petitionsforum.de/viewtopic.php?pid=2814#p2814
(und die Beiträge drum herum).

Danke!

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