Datenschutz und Videokameras – im Dorf
24.02.2008
Datenschutz ist nicht unbedingt ein Thema das nur auf höchster Ebene von Interesse ist – selbst auf dem Land, im Dorf, kann es interessant werden. So inzwischen hier in Langerwehe, wo man anfängt im Sicherheitswahn Kameras aufzuhängen. Stolze 6 zählen wir bereits im Ortskern, der gerade mal um die 10.000 Einwohner hat. Eine weitere Kamera ist bereits geplant.
Grund genug, ganz kurz das Thema anzuschneiden und Links zu bieten. Und Betroffenen rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen.
Der Sachverhalt ist einfach, die Situation nicht: Hier in Langerwehe sind mehrere Schulen, ein öffentlicher Platz samt Parkplatz, eine Gemeindeeinrichtunge namens Kulturhalle sowie ein weiterer Parkplatz, Sporthallen und eine Jugendeinrichtung örtlich miteinander verzahnt. Man kann also nicht von einem Schulgelände im eigentlichen Sinn sprechen, es gibt fliessende Übergänge. Genau darstellen kann ich es leider nicht. An der GEsamtschule wurden nun 4 Kameras angebracht, drei filmen wohl mehr oder minder Schulgelände, eine filmt den Seitenbereich der Kulturhalle – und filem damit genau das Büro in dem die Grünen untergebracht sind. Gefilmt wird angeblich rund um die Uhr, also auch während des Schulbetriebes. Es wird sowohl beobachtetals auch (für5 Tage) gespeichert. Angekündigt ist schon, dass demnächst der in Schulnähe befindliche “Skaterpark” ebenfalls gefilmt werden soll, denn der “sei intakt und soll es auch bleiben”.
Vor dem Hintergrund stellt sich zuerst mal die Frage nach der Ermöchtigungsgrundlage: Hier ist das nur der §29b DSG NRW, andere Landesgesetze werden ähnliche Regelungen beinhalten, die der Regelung aus dem BDSG als lex specialis vorgehen. Da hier die Ordnungsbehörde handelt und entsprechende Verweise nicht existieren ist auch nicht die Norm aus dem Polizeigesetz NRW einschlägig. Es bleibt am Ende nur der §29b DSG NRW. Wann immer die Gemeinde handelt (und nicht Polizei oder ein privater) ist dies die Ermächtigungsgrundlage.
Und die sagt klar: Beobachtung nur im Rahmen des Hausrechtes (Absatz 1) und Speicherung nur unter engen Vorraussetzungen (Absatz 2). Ob und inwieweit das gegeben ist, muss man konkret vor Ort beurteilen, ich selbst meine in der Situation in Langerwehe beides verneinen zu können, aber naturgemäß sieht ein Datenschützer das natürlich enger als z.B. jemand aus der Verwaltung. Das zu klären ist dann die Aufgabe, die teilweise sehr vielschichtig ablaufen kann – wenn z.B. von “Kriminalität” und “Vandalismus” gesprochen wird, kann man hier mittels Statistiken und konkreten Vorfällen darüber streiten, allgemeine Ausführungen verbieten sich erstmal.
Für Betroffene ist wichtig:Zuerst mal herausfinden, was die Grundlage für das Verwaltungshandeln war. Das Aufstellen der Kameras ist kein Verwaltungsakt, sondern schlichtes Verwaltungshandeln. Die richtige Klageform ist daher die allgemeine Leistungsklage mit den entsprechenden grosszügigen Fristen und nicht die Anfechtungsklage. Das ermöglicht einen breiten (zeitlichen) Spielraum um einen Anwalt zu beauftragen und z.B. ein Gutachten erstellen zu lassen. Ich rate auf jeden Fall an, den/diezuständige Landesdatenschutzbeauftragte einzuschalten. Wer am Ende keinen Konsens mit der Verwaltung findet und sich im Recht fühlt, kann dann den Klageweg bestreiten, wobei ich feststellen muss, dass es sich hierbei am Ende um eine Grauzone handelt, mit den entsprechenden Risiken.
Betroffene selbst sollten, sofern sie sich ungerecht behandelt sehen, auf jeden Fall wehren – juristisch wie politisch. Es zeigt sich selbst hier im Dorf ganz klar der ständige Trend. Einmal widerstandslos aufgebaut folgen sofort weitere Kameras – immer solange, bis einer die Bremse tritt. Das Anlasslose Überwachen einer Spieleinrichtung für Kinder und Jugendliche, ohne jegrlich Eigenkritik, zeigt dabei das schmerzlose Vorgehen der Verwaltung mit dem man rechnen muss. Auch nochmal die Erinnerung an den Missbrauch solcher daten.
Obskures
Heute war ich in Langerwehe spazieren und entdeckte in einem Wald, an einem Parkplatz, den Hinweis, dass man videoüberwahct wird. Das ist nichts neues, ich hatte bereits zwei Kameras in Langerwehe endeckt, die im Wald angebracht wurden (wahrscheinlich Attrappen). Doch das hier war schon etwas besonderes, ich habe ein Foto der Überwachungsanlage gemacht:
Wer genau hinsieht (aufs Bild klicken zeigt das Foto ganz) erkennt, dass dort allen ersntes eine Sat-Empfangsanlage (ohne Verkabelung) an einen Baum geschnürt wurde und als Überwachungseinheit verkauft werden soll. Mal unabhängig von der Frage, ob die Elektronikschrotverordnung die Entsorgung von E-Schrott auf dem Weg überhaupt zulässt, stellt sich die Frage des guten Geschmacks und natürlich des Verstandes der Verantwortlichen. Auch weil es in einem Wald, zum spazieren gehen, alles andere als natürlich und schön ist, wenn dort mehrere Bäume mit Knallgelben Hinweisen verziert sind – die natürlich auch nur unterhalb der “Kameras” angebracht sind, was schon unrechtmässig wäre, da man ja vorher informiert werden muss und nicht erst sobald man gefilmt wird. Beeindruckend – für wie dumm man Betroffene hält, aber auch wie man unsere Umwelt verschandelt für ein Stückchen vermeintliche Sicherheit.