IITR Datenschutz Blog
23
Apr

Kostenlose Datenschutz-Selbstauskunft für Kleinbetriebe auf www.iitr.de

IITR InformationDie IITR GmbH bietet auf der Webseite www.iitr.de eine kostenlose Datenschutz-Selbstauskunft für Kleinbetriebe. Diese haben die Möglichkeit, anhand von zehn Fragen einen ersten Überblick über ihren datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf zu erhalten.

Die Datenschutz-Selbstauskunft behandelt unter anderem die Themen Dokumentenvernichtung, Datenlöschung, Datenschutzerklärung, Verträge mit Dienstleistern, Geheimhaltungserklärung, Datensicherung, Schutz vor Datenverlust und Verfahrensdokumentation.

Im Anschluss besteht für die Nutzer die Möglichkeit, sich die Auswertung ihrer Datenschutz-Selbstauskunft geschützt per E-Mail zusenden zu lassen. Die Daten werden nicht in unserer Datenbank aufgezeichnet sondern nur an den Nutzer per E-Mail versandt.

Die IITR GmbH ist im Bereich des betrieblichen Datenschutzrechts tätig und begleitet Unternehmen bundesweit mit externen Datenschutzbeauftragten bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen. Über das Internet (u.a. www.iitr.de, www.iitr.us, www.facebook.com/datenschutzkodex, www.datenschutz-kodex.de, www.datenschutzbeauftragter-bayern.de, XING-Gruppe für Datenschutzbeauftragte) erreicht das IITR eine breite Öffentlichkeit und informiert fortlaufend zu Fragen des Datenschutzes. Zur Förderung wissenschaftlicher Angelegenheiten wird die IITR GmbH von einem wissenschaftlichen Beirat unterstützt. Die IITR GmbH ist nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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