Deutsche Post DHL platziert erfolgreich Binding Corporate Rules
Die Deutsche Post DHL hat zur Erleichterung internationaler Datentransfers innerhalb der Unternehmensgruppe eine so genannte “Deutsche Post DHL Privacy Policy” entworfen, die Anfang des Monats vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit genehmigt worden ist.
“Die Deutsche Post DHL ist damit das erste deutsche Unternehmen, dessen (…) [Datenschutzregelungen] nach einem umfassenden Konsultationsverfahren zwischen den Datenschutzbehörden der Europäischen Union anerkannt wurde”, heißt es auf der Webseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz.
Mit diesen verbindlichen (in der Praxis sehr aufwendig zu implementierenden) Unternehmensregelungen im Umgang mit personenbezogenen Daten (auch als “Binding Corporate Rules” oder “BCR” bezeichnet) schafft die Deutsche Post DHL die Möglichkeit, zwischen allen Konzernunternehmen, welche den BCR unterliegen, ohne individuelle Prüfung der Angemessenheit des Datenschutzniveaus global personenbezogene Daten auszutauschen, wenn der jeweilige Datentransfer auch im Übrigen datenschutzrechtlich zulässig ist.
Damit erspart sich die Deutsche Post DHL insbesondere den Rückgriff auf die Standardverträge der EU-Kommission bei Datentransfers in so genannte “unsichere Drittländer” sowie die Diskussion um etwaige Safe-Harbor-Zertifizierungen von DHL Unternehmen in den USA.
Wenn Sie das Thema des internationalen Datentransfers vertiefen möchten finden Sie auch in folgenden Artikeln vertiefende Informationen:
- So funktioniert internationaler Datenschutz
- Die neuen EU-Standardvertragsklauseln für die Auftragsdatenverarbeitung in Drittländern und die Auswirkungen auf die Praxis
- USA-Datenschutz nach Safe Harbor: Änderungen nach Entscheidung der Aufsichtsbehörden (eine englische Fassung des Artikels finden Sie hier)
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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