IITR Datenschutz Blog

Die Datenwoche im Datenschutz (KW31 2011)

06.08.2011

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Internetüberwachung, Anti-Cookie-Maßnahmen, Sicherheitslücken, Makler, Datenschutz-Aufgaben, Empfehlungsmarketing, Bestellungs-Widerruf).

Samstag, 30. Juli 2011

Schweizer Regierung will Internet in Echtzeit überwachen. Die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga drängt auf eine deutliche Ausweitung der Internetüberwachung. Künftig darf die eidgenössische Polizei ihren Plänen nach nicht nur Telefongespräche abhören und E-Mails abfangen. Vielmehr sollen es alle Zugangs- und Diensteanbieter den Ermittlern erlauben, sämtliche Online-Aktivitäten ihrer Kunden vom Chatten über Recherchen mit Suchmaschinen bis hin zum Abrufen von Videos “in Echtzeit” zu verfolgen. ….. Die neuen, umfassenden Verpflichtungen will Sommaruga demnach auf dem Verordnungsweg einführen – eine Gesetzesänderung unter Beteiligung des Parlaments halte sie nicht für erforderlich. Mehr bei heise…

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Sonntag, 31. Juli 2011

Websites hebeln Anti-Cookie-Maßnahmen aus.  Einige große Websites nutzen raffinierte Tracking-Techniken, mit denen sie Benutzer auch dann zurückverfolgen können, wenn sie dies zu verhindern versuchen – etwa durch Abweisen von Cookies und Surfen im privaten Modus. Wissenschaftler der Universität Berkeley haben die Mechanismen untersucht, die bekannte Angebote wie Amazon, Hulu, Spotify, Etsy oder GigaOm einsetzen. Mehr bei heise…

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Montag, 1. August 2011

Bis zu 500 US-Dollar (rund 350 Euro) verdienen Facebook-Nutzer für gefundene Sicherheitslücken im größten sozialen Netzwerk. Mit dieser Maßnahme, die ab sofort in Kraft tritt, möchte Facebook seinen Nutzern mehr Sicherheit und einen besseren Datenschutz bieten. Das Augenmerk liegt auf Skript-Fehlern und Remote-Code-Schadprogrammen: Sie stellen die größte Gefahr dar und erlauben etwa, Nutzerdaten auszuspähen. Mehr bei computerbild.de…

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Dienstag, 2. August 2011

Bei der Zusammenarbeit mit Pools oder Bestandsübertragungen geben Makler Kundendaten weiter, die im Hinblick auf den Datenschutz besonders sensibel sind. Der „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ hat nun dazu Vorschläge für eine Datenschutzklausel präsentiert. Hintergrund ist anhaltende Diskussion über den Datenschutz innerhalb des Maklerbüros. Bei Datentransfers mit oder über Pools beziehungsweise Dienstleister und Bestandsübertragungen können Makler auch schnell mit dem Strafrecht in Konflikt kommen. Mehr bei cash-online…

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Mittwoch, 3. August 2011

Lösungswege von WEKA MEDIA für die Aufgaben im Datenschutz. Das Fachbuch fasst sämtliche Aufgaben im Datenschutzmanagementprozess zusammen, priorisiert diese untereinander und bietet Datenschutzbeauftragten zu jeder Aufgabe ein Lösungsschema mit Erläuterungen und konkreten Schritt-für-Schritt-Handlungsanleitungen. Mehr…

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Donnerstag, 4. August 2011

Empfehlungsmarketing mit Social MediaMundpropaganda wird immer wichtiger. Bis vor wenigen Jahren beschränkten sich die Möglichkeiten zum Weiterempfehlen auf Familienmitglieder, Nachbarn, Freunde und Kollegen. Mundpropaganda fand in einem überschaubaren Rahmen statt. Sie war zwar hörbar, aber nicht sichtbar. Und sie war flüchtig, denn sie musste erinnert werden.  Mehr bei channelpartner.de…

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Freitag, 5. August 2011

BAG: Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten. Das BAG entschied in seinem Urteil vom23.3.2011 – 10 AZR 562/09 – wie folgt: Ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB für eine Abberufung nach § 4f Abs. 3 S. 4 BDSG eines intern bestellten Datenschutzbeauftragten kann insbesondere gegeben sein, wenn die weitere Ausübung dieser Funktion und Tätigkeit unmöglich oder sie zumindest erheblich gefährdet erscheint, beispielsweise weil der betriebliche Datenschutzbeauftragte die erforderliche Fachkenntnis und Zuverlässigkeit nicht (mehr) besitzt. Mehr…

 

Autor:
Eckehard Kraska

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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