IITR Datenschutz Blog

Datenschutz Checklisten für Datenschutzbeauftragte

15.03.2010

Als Unterstützung für Datenschutzbeauftragte finden Sie im Rahmen unserer iPhone Datenschutz-App. Checklisten des IITR im PDF-Format:
1. Checkliste: Vorliegen einer Datenschutz-Beschwerde
2. Checkliste: Prüfung der Zulässigkeit einer Datenverarbeitungsmaßnahme
3. Checkliste: § 42a BDSG – Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

Den Checklisten ist eine Versionsnummer zugewiesen worden, da wir diese laufend aktualisieren und weiterentwickeln. Wir freuen uns insoweit über Anregungen und Vorschläge.

Tragen Sie sich einfach in den Newsletter des IITR ein und Sie werden über neue Datenschutz-Checklisten und aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht informiert.

Rechtlicher Hinweis zur Verwendung der Checklisten
Die Checklisten stellen weder eine Rechtsberatung dar noch ersetzen sie die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt, bei der die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden können. Die Checklisten haben nicht den Anspruch, rechtssichere Handlungsanweisungen zur Verfügung zu stellen, sondern verfolgen ausschließlich das Ziel, Datenschutzinteressierten einen kurzen Überblick über möglicherweise relevante Fragestellungen zu liefern. Bitte informieren Sie sich auch über die laufenden Veränderungen in Rechtsprechung und Aufsichtspraxis oder holen im Zweifel fachkundigen Rat ein. Bitte verwenden Sie die Checklisten nur, wenn Sie mit diesen Regelungen einverstanden sind.

 

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de

 

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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1 Kommentar zu diesem Beitrag:

Wodrich

Bedeutet dies, ich muss ein IPhone besitzen um die Checklisten aufrufen zu können?

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