Datenschutz: Bundesgerichtshof zur E-Mail-Verschlüsselung
15.06.2013
[IITR – 15.06.13] Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 26.2.13, KVZ 57/12) festgestellt, dass ein Unternehmen grundsätzlich keine unternehmensinternen Daten an eine ungesicherte E-Mail-Adresse einer Behörde schicken muss.
Im Detail heißt es:
“Denn jedenfalls ist der Betroffene nicht verpflichtet, unternehmensinterne Daten über eine ungesicherte E-Mail-Verbindung an die Behörde zu übermitteln. Nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts stellt die Landeskartellbehörde nur eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, die lediglich zum Empfang nichtsignierter und nichtverschlüsselter Nachrichten dient. Auch soweit es sich bei den übermittelten Daten nicht um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt, ist es einem Unternehmen nicht zumutbar, einen derartigen Übertragungsweg benutzen zu müssen, zumal die Landeskartellbehörde die Möglichkeit hat, sich die gewünschte Datei auf anderem Wege, etwa auf einem Datenträger oder auf einem gesicherten elektronischen Übertragungsweg, übermitteln zu lassen.”
Die Entscheidung unterstreicht, dass Unternehmen wie Behörden darauf achten sollten, vertrauliche Unterlagen per E-Mail insbesondere nur verschlüsselt zu versenden und entsprechende Infrastruktur bereit zu halten.
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de
Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz
Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
Hella
"Warum ausgerechnet die Provider nie in die Pflicht genommen oder gar überprüft wurden, [...] ..."
Ganz einfach: Die sind per Gesetz verpflichtet, für die Geheimdienste uneingeschränkten Zugang zu schaffen = Datenleck in Scheunentorgröße - und dahinter sitzen Leute, denen man getrost alles zutrauen kann, nur nichts Gutes ...
Ein staatlich organisierter Skandal,
und das Gegenteil von Rechtsstaat - ein Zynismus, an den die Behörden die Bürger nicht ständig erinnern mögen, sonst könnte es ja vielleicht doch noch mal knallen - weiteres dazu siehe Art. 20(4) GG ...
Deshalb hat das Gesichtsfeld des Staates dort einen merkwürdig blinden Fleck, denn dort ist er selber der Täter.
Aber was will man auch von einem Volke erwarten, das einst einem Hitler zujubelte ...
Hella