Datenschutz-Aufsicht-Bayern: Checklisten für kleine Unternehmen und Vereine
26.03.2018
[IITR – 26.3.18] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat Handreichungen für kleine Unternehmen und Vereine veröffentlicht, um diese in Vorbereitung auf die EU-Datenschutzgrundverordnung zu unterstützen.
Gerade kleine Unternehmen haben derzeit häufig Probleme, sich angemessen auf die neuen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung vorzubereiten. Die Checklisten der Aufsichtsbehörde geben hier einen sehr guten ersten Einstieg und richten den Blick auf die Kernthemen der datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Die Checklisten sind in folgende Bereiche gegliedert:
- Verein
- Kfz-Werkstatt
- Handwerksbetrieb
- Steuerberater
- Arztpraxis
- WEG-Verwaltung
- Produktionsbetrieb
- Genossenschaftsbank
- Online-Shop
- Bäckerei
- Beherbergungsbetrieb
- Einzelhändler
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