Datenschutz-Aufsicht Bayern: Muster für Auftragsverarbeitung veröffentlicht
22.12.2017
[IITR – 22.12.17] Die bayerische Datenschutz-Aufsicht für Unternehmen (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht) hat ein Muster veröffentlicht, wie der Fall einer Auftragsverarbeitung nach den neuen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung geregelt werden kann.
Ein Fall der Auftragsverarbeitung (geregelt in Artikel 28 DSGVO) liegt vor, wenn ein Unternehmen weisungsgebundene Datenverarbeitungs-Tätigkeiten (personenbezogener Daten) an ein anderes Unternehmen auslagert (z.B. Cloud-Computing, Lettershop, Call-Center, Auslagerung E-Mail). Ferner stellt auch die Remote-Einwahl auf IT-Systeme (nach derzeitigem Meinungsstand) einen Fall der Auftragsverarbeitung dar (z.B. Fernwartung an IT-Systemen).
Weitere Informationen:
- Begleitende Pressemitteilung
- Hinweisblatt zur Auftragsverarbeitung nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Muster einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz
Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.