Datendealer kommt mit Bagatellstrafe davon
18.01.2009
Es ist nur eine halbe Information und sollte daher mit Vorsicht konsumiert werden:
Mit einer Geldstrafe von gerade einmal 900 Euro ist der Datenhändler davongekommen, der im vergangenen Sommer illegal sechs Millionen Adressen an den Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) verkauft hat.
Auch wenn “900 Euro” angesichts des Umfangs gering wirkt sollte man Begrifflichkeiten wie “Bagatellstrafe” erstmal aussen vor lassen. Ohne die Angabe, wie viele Tagessätze hier angesetzt wurden, ist das nämlich wenig informativ und auch nicht zu bewerten.
Wenn man nämlich liest, wer hier als Täter gehandelt hat:
…gegen den 22-jährigen arbeitslosen ehemaligen Callcenter-Angestellten…
Dann ist voraussehbar, dass da ein eher niedriger Tagessatz zu erwarten ist. Da der Täter auch keinen Erfolg hatte (zu einem Verkauf kam es ja gerade nicht), bringt auch der Ruf nach einer Strafe anteilig des erzielten Gewinns wenig. X% von 0 ist nun mal 0 – und weniger als 900 Euro.
Daher: Abwarten bis alle Informationen vorliegen, danach bewerten.
Anonymous
900 Euro sind 60 Tagessätze a 15 Euro, vorausgesetzt, der "gute" bekommt nur AlgII. Bekommt er AlgI, so hat er mehr und es sind folglich weniger Tagessätze.
Irgendwer
Dann haette er halt Unendlich% vom Gewinn als Strafe zahlen sollen. Das ist immerhin NaN. Mal gucken, wie er das hinkriegt. ;-)
Malte S.
Ungeachtet entgegenstehender verfassungsrechtlicher Probleme könnte man auch statt auf den realen Gewinn abzustellen, den erwarteten Gewinn zur Grundlage nehmen.
Würde so einige Geschäfte plötzlich zum Erliegen bringen.