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Das Wikipedia-Syndrom

16.11.2008

Zur Zeit heiss in der Diskussion ist die “Sperrung” von wikipedia.de mittels einstweiliger Verfügung durch einen Bundestagsabgeordneten. Ich möchte das hier nicht kritisieren, das tun genug andere wie z.B. via rivva.de zu finden.

Vielmehr möchte ich kurz ein paar Fragen in den Raum stellen und die mitunter fadenscheinigen Argumente für die (in der Sache begründete!) Verurteilung in Frage stellen.

Vorab: Ja, auch ich lehne diese einstweilige Verfügung zur Zeit ab. Dies aber vor allem, weil ich mir die Frage stelle, wie geeignet die Sperrung einer deutschen Domain ist, die lediglich als Verweis dient. Die Störerhaftung wird hier (wiedermal) über Gebühr ausgedehnt, das eigentliche Ziel letzlich gar nicht erreicht.

Was mich aber kritisch stimmt, sind die vielen Kritiker. Niemand scheint es, fragt die Wikipedia-Betreiber (also diejenigen, die das System bereit stellen, nicht den deutschen Seitenbetreiber der nur verweist), nach ihrer Verantwortung.

Denn, das ist nicht zu vergessen: Es geht hier um Personen. Und die sind, auch als Abgeordnete, nicht rechtlos. Wenn nun über eine Person unwahrheiten verbreitet werden (ich thematisiere hier nicht, ob die in Frage stehenden Inhalte unwahr sind – das kann ich nicht beurteilen), muss diese Person sich wehren können. Ich glaube an den Grundsatz, der nicht nur unserem Recht inne wohnt, dass immer beide Seiten zu hören sind (die Grundlage des Anspruchs auf Gegendarstellung).

Doch wo bietet Wikipedia diesen Schutz? Wo kann man sich als Betroffener zielgerichtet einbringen, “beschweren” und richtigstellen – ohne dass irgendeiner das direkt wieder entfernen kann? Bei der Wikipedia findet man keinerlei Regularien, die den Rechten des Betroffenen entgegen kommen, ganz im Gegenteil – man wird sogar erheblich geschwächt. Eine Funktion, im Streitfall einzelne Artikel schnell zur Sichtung sperren zu lassen gibt es nicht, es gibt keine verantwortlichen Redakteure (wie etwa bei DMOZ), keine “Beschwerdestelle” mit Nachrichtenmanagement.

Dass ich das anführe ist nicht nur abstrakter Natur: Wer sich die Mühe macht, die Historie des betroffenen Artikels anzusehen, wird merken, dass da mitnichten ein Abgeordneter plötzlich wild um sich geschlagen hat. Vielmehr wurde dort lange Zeit im voraus auf die Fehlerhaftigkeit hingewiesen, es wurde mehrmals entfernt und immer wieder erneut (vom gleichen User?) aufgenommen. Dabei u.a. von einem User der mit Aussagen glänzt wie

Nach einem ersten Staatsexamen gibt es keinen “Diplom-Juristen”

Sachlich schwachsinn, das kommt auf die Uni an – an der Uni Bonn ist das z.B. so.

Und gerade bei personenbezogenen Artikeln ist es ja sogar zu erwarten, dass sich ein bei zwei “Autoren” besonders einbringen, die eine besonders negative Beziehung zur der Person haben. Gerade bei Politikern jedenfalls rechne ich fest damit. Es ist somit nicht nur eine Frage der Rechte des Betroffenen, sondern eine Frage der Qualität, wenn die Wikipedia hier (bei Artikeln zu – lebenden? – Personen) ihr System überdenkt und vielleicht doch ein paar Kontroll- und Beschwerdemechanismen einführt.

Womit wir auch beim zweiten Punkt sind: Die Demokratiegeschichte. Ich verspreche hier und jetzt eines: Der Tag, an dem es bei Wikipedia um Demokratie geht ist der Tag, an dem ich dort nicht mehr lesen werde. Es geht um Fakten, um Wissen und vielleicht auch Ideen. Ein Lexikon, in dem Demokratie entscheidet, könnte abdrucken, dass der Mond eckig ist – wenn nur genügend dafür stimmen. Was Wikipedia bietet ist ein Kompromiss aus offenheit und (geprüfter) qualität. Das Ergebnis überzeugt, der Preis sind neue Frage für das Recht. Wenn nun jemand seine Rechte gerichtlich durchsetzt, auf die im Diskussionsstrang schon seit Wochen hingewiesen wurde, schädigt der nicht die Demokratie. Vor allem schädigt er nicht die Qualität von Wikipedia, denn er setzt nur die Prüfung durch, die sich ohnehin gehört (und schon vielfach im Artikel angemerkt bzw. gefordert wurde).

Dass es natürlich ein gefundenes Fressen ist, wenn ausgerechnet ein Abgeordneter dieser Partei diesen Weg geht, ist keine Frage. PR-Technisch war das der GAU, die polemischen Angriffe nur konsequent. Doch es verbleibt die Frage: Wie soll er sich denn wehren? Und es bleibt die andere Frage: Wie viel Wert legen wir auf Qualität in der Wikipedia, bei Berücksichtigung der Rechte Betroffener?

Wenn in einem gedruckten Lexikon unsinn steht, ist es keine Frage, dass sich Betroffene wehren. Zuletzt war es ja auch keine Frage, dass sich Betroffene gegen Romane wehren (“Esra”, siehe BGH und BVerfG) oder es gegen fiktionale Darstellungen versuchen (“Contergan-Film” des WDR). Wo war der Aufschrei in diesen Fällen, den man nun bei der Wikipedia so schön inszeniert?

Ich kann nur den Kopf schütteln: Einerseits über ein deutsches Gericht, das eine völig ungeeignete Maßnahme angeordnet hat. Und über die Netzgemeinde, die vor lauter Panik die falschen Fragen stellt. Und darüber, dass wiedermal die Störerhaftung das Mittel zum (ungeeigneten) Zweck war.

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