IITR Datenschutz Blog

CNIL und EU fordern von Google erneut Aufschub bei neuen Datenschutz-Bestimmungen

28.02.2012

Die französische Datenschutz-Aufsichtsbehörde CNIL hat namens der Artikel 29 Datenschutzgruppe, einem Beratungsgremium der Europäischen Kommission zu Fragen des Datenschutzes, in einem Brief vom 27. Februar 2012 Google erneut dazu aufgefordert, die für den 1. März 2012 geplante Änderung der Datenschutzbestimmungen zu verschieben, um diese eingehend datenschutzrechtlich prüfen zu können.

Andererseits betonen CNIL und die Artikel 29 Datenschutzgruppe bereits, dass die geplanten Änderungen der Datenschutzbestimmungen von Google gegen die europäische Datenschutzrichtlinie verstoßen würden. Google plant darin unter anderem eine Zusammenführung der bei den verschiedenen Google-Diensten gespeicherten Daten.

Schon mit Schreiben vom 2. Februar 2012 hatte die Artikel 29 Datenschutzgruppe Google aufgefordert, die Einführung der Datenschutzbestimmungen zu verschieben. Dies hatte Google mit Schreiben vom 3. Februar 2012 abgelehnt.

Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung des zu Grunde liegenden Sachverhalts offenbaren sich mit diesem Fall die unterschiedlichen Regelungsansätze im Datenschutz und die offenen Fragen hinsichtlich der Zuständigkeiten in Europa und der Durchsetzung von Regelungskonzepten in einer globalisierten Datenwelt.

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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2 Kommentare zu diesem Beitrag:

Webseitenerstellung

Viele klagen über Google, aber im endeffekt nutzen sie Google als Suchmaschiene. Keiner wird gezwungen sich bei Google anzumelden, deswegen sollte man keinen riesen Aufstand dagegen machen. Alle tuhen so, als wäre Facebook oder andere Sozialenetzwerke siecherer.

LG irinchen

Webdesign Krokus

Ich unterstütze voll und ganz. Google bleibt den führenden Suchmaschinen. Nirgendwo sonst gibt es so viele Dienste und Funktionen in Google!

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