22 Juli
Omnibus IV: Geplante Änderungen an der DS-GVO zugunsten kleinerer Unternehmen
Die EU will Unternehmen entlasten – und zieht dafür auch an datenschutzrechtlichen Stellschrauben. Mit dem Omnibus-IV-Paket sollen bestehende Erleichterungen, die bislang nur kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekamen, auf eine neue Unternehmenskategorie ausgeweitet werden: die „Small Mid-Cap Enterprises" (SMC). Das Omnibus-IV-Paket umfasst Änderungen an mehreren EU-Rechtsakten, darunter auch an der DS-GVO, und zielt insbesondere auf eine Entlastung bei der Pflicht zur Führung eines ...Zusammenfassung
Das EU-Omnibus-IV-Paket plant eine grundlegende Vereinfachung der Verzeichnispflicht nach Art. 30 Abs. 5 DS-GVO: Der Schwellenwert für die Ausnahme soll von 250 auf 1.000 Beschäftigte angehoben werden, und die Dokumentationspflicht soll künftig nur noch greifen, wenn eine Verarbeitung ein hohes Risiko im Sinne von Art. 35 DS-GVO begründet. Für viele Unternehmen könnte das eine spürbare bürokratische Entlastung bedeuten – allerdings nicht pauschal, denn risikobehaftete Verarbeitungstätigkeiten bleiben weiterhin dokumentationspflichtig.
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