In unseren Datenschutz-News erfahren Sie, welche Entwicklungen im Bereich Datenschutz aktuell zu beobachten sind. Sie erhalten Informationen rund um neue Datenschutzbestimmungen genauso wie Meldungen und Neuigkeiten zur DSGVO.

11 Aug.

Braucht die Datenweitergabe an Auftragsverarbeiter eine eigene Rechtsgrundlage?

Der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit Beschluss vom 26. Mai 2026 (6 Ob 69/25b) zwei grundlegende Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Antworten des EuGH könnten die Datenschutz-Compliance für tausende Unternehmen in der EU grundlegend verändern – insbesondere im Bereich der Auftragsverarbeitung und der Drittlandübermittlung. Der Sachverhalt: Newsletter, US-Dienstleister und Kryptowährungsdiebstahl Aus...

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Zusammenfassung

Der österreichische OGH hat dem EuGH zwei grundlegende Fragen zur DS-GVO vorgelegt. Braucht die Datenweitergabe an einen Auftragsverarbeiter eine eigene Rechtsgrundlage nach Art. 6 DS-GVO – oder regeln Art. 28 und Art. 44 ff. DS-GVO das abschließend? Und muss vor einer Einwilligung transparent und verständlich auf den Einsatz eines Drittland-Dienstleisters hingewiesen werden? Hintergrund ist ein Fall, in dem ein Nutzer nach einem Datenleck beim Newsletter-Dienstleister eines Hardware-Wallet-Herstellers seine Kryptowerte verlor. Je nach EuGH-Entscheidung müssten Unternehmen EU-weit ihre Auftragsverarbeitungsverträge, Verarbeitungsverzeichnisse und Einwilligungsprozesse grundlegend überarbeiten.

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06 Aug.

Anonymisierung im Sinne der DS-GVO: Die EDPB-Leitlinien 02/2026 im Überblick

Am 7. Juli 2026 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA/EDPB) die Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung als Entwurf für die öffentliche Konsultation veröffentlicht. Das Dokument aktualisiert die bisherige Orientierung der Artikel-29-Gruppe und trägt damit rechtlichen wie technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung. Es stellt einen strukturierten Bewertungsrahmen bereit, der klarstellt, wann Daten als wirklich anonym gelten – und welche Anforderungen Verantwortliche dab...

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Die neuen EDPB-Leitlinien 02/2026 konkretisieren, wann Daten im Sinne der DS-GVO tatsächlich als anonym gelten und grenzen dies klar von der Pseudonymisierung ab, die weiterhin dem Datenschutzrecht unterliegt. Kern ist ein dreistufiger Prüfrahmen (Vereinzelung, Verknüpfbarkeit, Inferenz), ergänzt um zwei Bewertungsansätze (kontextuell vs. vereinfachend), aus denen Verantwortliche wählen können, aber ihre Entscheidung begründen müssen. Insgesamt wird Anonymisierung als fortlaufender, dokumentationspflichtiger Prozess verstanden, dessen Ergebnisse regelmäßig überprüft und für Weitergaben an Dritte belastbar nachgewiesen werden müssen.

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03 Aug.

International Privacy News – July 2026

July 2026 was shaped by a series of developments showing how closely privacy risks are now tied to cybersecurity, artificial intelligence, and digital infrastructure. From major breaches affecting public databases and widely used apps to rising AI-powered cyberattacks and new EU guidance on generative AI, the month highlighted the need for stronger safeguards across both public and private sectors. Workplace surveillance also remained in focus, as companies continued to face scrutiny over how...

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This is a summary of data privacy-related news from around the world that we published on LinkedIn in July 2026.

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22 Juli

Omnibus IV: Geplante Änderungen an der DSGVO zugunsten kleinerer Unternehmen

Die EU will Unternehmen entlasten – und zieht dafür auch an datenschutzrechtlichen Stellschrauben. Mit dem Omnibus-IV-Paket sollen bestehende Erleichterungen, die bislang nur kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekamen, auf eine neue Unternehmenskategorie ausgeweitet werden: die „Small Mid-Cap Enterprises" (SMC). Das Omnibus-IV-Paket umfasst Änderungen an mehreren EU-Rechtsakten, darunter auch an der DSGVO, und zielt insbesondere auf eine Entlastung bei der Pflicht zur Führung eines V...

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Das EU-Omnibus-IV-Paket plant eine grundlegende Vereinfachung der Verzeichnispflicht nach Art. 30 Abs. 5 DSGVO: Der Schwellenwert für die Ausnahme soll von 250 auf 1.000 Beschäftigte angehoben werden, und die Dokumentationspflicht soll künftig nur noch greifen, wenn eine Verarbeitung ein hohes Risiko im Sinne von Art. 35 DSGVO begründet. Für viele Unternehmen könnte das eine spürbare bürokratische Entlastung bedeuten – allerdings nicht pauschal, denn risikobehaftete Verarbeitungstätigkeiten bleiben weiterhin dokumentationspflichtig.

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16 Juli

EuGH: Datenschutzverstoß führt nicht automatisch zur Unverwertbarkeit von Beweisen

Hintergrund des Urteils Der EuGH hat mit Urteil vom 18. Juni 2026 in der Rechtssache C‑484/24 eine wichtige Frage für gerichtliche Verfahren entschieden: Dürfen personenbezogene Daten vor Gericht verwendet werden, obwohl sie möglicherweise datenschutzwidrig erlangt wurden? Ausgangspunkt war ein Schadensersatzanspruches eines Arbeitgebers gegenüber seiner Mitarbeiterin. Sie soll Betriebseigentum über ein privates eBay-Konto verkauft haben. Als Nachweis legte der Arbeitgeber Daten aus diese...

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Der EuGH stellt klar, dass datenschutzwidrig erlangte personenbezogene Daten vor Gericht nicht automatisch unverwertbar sind, sondern die gerichtliche Verarbeitung grundsätzlich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gestützt werden kann. Ob ein konkretes Beweismittel verwendet werden darf, hängt vom nationalen Prozessrecht und einer Abwägung zwischen Datenschutzinteressen und effektiver Rechtsdurchsetzung sowie dem Grundsatz der Datenminimierung ab.

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09 Juli

Pseudonymisierung ist keine Anonymisierung: CNIL verhängt 5 Millionen Euro Bußgeld gegen IQVIA

Im Mai 2026 hat die französische Datenschutzbehörde CNIL gegen IQVIA OPERATIONS FRANCE ein Bußgeld von 5 Millionen Euro verhängt. Der Fall betrifft den Umgang mit Gesundheitsdaten in zwei behördlich genehmigten Datenspeichern, die das Unternehmen für Studien im Auftrag von Pharmaunternehmen betreibt. Die Entscheidung ist aus mehreren Gründen datenschutzrechtlich bemerkenswert – nicht zuletzt, weil sie zeigt, dass die Aufsichtsbehörde trotz wachsender technischer und rechtlicher Komplexität di...

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Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat im Mai 2026 ein Bußgeld von 5 Millionen Euro gegen IQVIA OPERATIONS FRANCE verhängt. Grundlage waren mehrere Verstöße im Umgang mit Gesundheitsdaten aus zwei behördlich genehmigten Datenspeichern: fehlende Transparenz gegenüber Betroffenen, unzureichende Sicherheitsmaßnahmen und eine Software, die Kundendaten trotz ausdrücklichen Widerspruchs übermittelte. Besondere Bedeutung hat die Entscheidung wegen der Frage, ob die verarbeiteten Daten als anonym oder lediglich als pseudonymisiert einzustufen sind und damit, ob die DS-GVO überhaupt Anwendung findet. Die CNIL bejaht dies entschieden und verdeutlicht, dass die Grundprinzipien auch bei komplexen Datenverarbeitungen nicht zur Disposition stehen.

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01 Juli

International Privacy News – June 2026

June 2026 highlighted the growing scrutiny of AI tools, workplace monitoring, health-sector surveillance, and large-scale data breaches. Regulators across several jurisdictions focused on whether organizations are deploying new technologies with sufficient safeguards, transparency, and respect for individual rights. At the same time, enforcement actions and new supervisory responsibilities showed how privacy authorities are expanding their role in governing both emerging technologies and data...

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This is a summary of data privacy-related news from around the world that we published on LinkedIn in June 2026.

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22 Juni

BGH stärkt Recht auf Löschung im Handelsregister – Überobligatorische Daten müssen auf Antrag entfernt werden

Einleitung Das Handelsregister ist ein öffentlich zugängliches Transparenzinstrument. Jedermann kann die dort hinterlegten Dokumente einsehen – in der Regel kostenlos und online. Dass dieser Grundsatz der Registeröffentlichkeit jedoch nicht schrankenlos gilt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss Anfang 2026 klargestellt. Wer Daten ins Handelsregister einreicht, die rechtlich nicht zwingend erforderlich sind, kann deren Löschung nach der DS-GVO verlangen – auch wenn dieselben Da...

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Der BGH hat entschieden, dass überobligatorische Daten im Handelsregister – etwa Privatanschriften oder Unterschriften – auf Antrag nach Art. 17 Abs. 1 DS-GVO gelöscht werden müssen, sobald die Einwilligung widerrufen wird. Das Registergericht hat die betreffenden Dokumente durch bereinigte Fassungen zu ersetzen, auch wenn die Daten andernorts im Register noch einsehbar sind.

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