14
Mrz

Internetsperre als Strafmaßnahme?

Zunehmend wird forciert, Urheberrechtsverletzern den Zugang zum Internet abzudrehen. Der Bundesrat hatte dies vor kurzem ja begrüsst, während in anderen europäischen Ländern schon teilweise Regelungen existieren. In Irland will die Musikindustrie nun gar per Klage einen Provider zu entsprechenden Maßnahmen zwingen, wie… weiterlesen

11
Mrz

Die Gewerkschaft der Polizei äussert sich

Ich möchte aus einem Heise Artikel ein Statement der GdP aufgreifen, dass nicht untergehen darf: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangt nun “zügig” verfassungskonforme Rechtsgrundlagen zur automatischen Kennzeichenerfassung. Sie warf den Sicherheitspolitikern vor, zunehmend handwerklich schlecht zu arbeiten und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre… weiterlesen

11
Mrz

Provider liefert falsche Daten ans BKA

Es ist weder das erste Mal, dass eine IP einem fehlerhaften Nutzer zugeordnet wurde, noch wird es das letzte Mal sein: Das Lawblog berichtet, wie durch einen Fehler eines Providers das BKA den falschen Anschlussinhaber zu einer IP gemeldet bekommen hat – und der Unschuldige wurde dem Verdacht ausgesetzt, Kinderpornographie… weiterlesen

11
Mrz

Karlsruhe kippt Kennzeichenerfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das automatische Erfassen von Autokennzeichen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Fahndungsmethode, die unter anderem in Hessen und Schleswig-Holstein praktiziert wird, verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie die Karlsruher Richter am Dienstag verkündeten. In den beiden Landesgesetzen sei weder der Anlass noch der Ermittlungszweck genannt, dem die Erfassung der Autokennzeichen dienen solle. Damit seien die Vorschriften zu unbestimmt und ermöglichten schwerwiegende Eingriffe. (Quelle: Süddeutsche). Ich habe das Urteil noch nicht gelesen, daher hier ein Zitat aus Prantls Kommentar in der SZ dazu. Wenn das stimmt, ist dieses Urteil sehr viel mehr Wert als vermutet: In Deutschland wird es keine britischen Verhältnisse geben - wenn sich die Politik an die Anweisung des Bundesverfassungsgerichts hält: Das Gericht hat nämlich eine flächendeckende Totalkontrolle mit Kameras verboten. Das am Dienstag verkündete Urteil gegen die generelle und anlasslose Erfassung aller Kfz-Kennzeichen ist nicht nur ein Grundsatzurteil für den Straßenverkehr, es ist ein Grundsatzurteil zur Überwachung des öffentlichen Raums überhaupt. Das höchste deutsche Gericht hat, zwei Wochen nachdem es in seiner Online-Entscheidung das neue "Computer-Grundrecht" geschaffen hat, nunmehr das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausgebaut: Karlsruhe sagt erstmals, dass auch die Erfassung öffentlich zugänglicher Informationen grundrechtlichen Schutz genießt. Das gilt bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Straßen ebenso wie bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Plätze: einfach so, ganz generell, ohne konkreten Anlass und ohne strikte Löschungsvorschriften geht das nicht. Der Bürger soll also richtigerweise auch dann, wenn er sich in der Öffentlichkeit bewegt, nicht jedweder Registrierung und Speicherung schutzlos ausgeliefert sein. Dazu nun die Meldung des BVerfG: Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. weiterlesen

10
Mrz

Urteil zur Online-Durchsuchung – erste Kommentare

Das BVerfG hat vor kurzem sein Urteil zur heimlichen Online-Durchsuchung veröffentlicht. Ich komme erst jetzt dazu, es in Ruhe zu lesen und zu analysieren. Nach dem ersten Durchgang bin ich etwas ernüchtert: Ich kann weder nachvollziehen, wo der allgemeine Jubel herkommt, noch verstehe ich, warum niemandem aufgefallen ist, dass hier schon klare Worte zur Vorratsdatenspeicherung zu finden sind. Ich vermute, keiner hat bis zum Ende gelesen, sondern nach der Begründung des "neuen" Grundrechts mit dem Lesen aufgehört. weiterlesen

06
Mrz

Abgeordneter der SPD erklärt Grundrechte

Einen kleinen Schock habe ich heute morgen bekommen, als mich ein Leser per Kommentar auf die Antwort eines bekannten Abgeordneten gegeben hat, die tiefe Einblicke gibt, welches Grundrechtsverständnis dort herrscht. Ich zitiere aus der Antwort von Abgeordnetenwatch.de: Sehr geehrter Herr ——, warum so viel Aufwand, um… weiterlesen

05
Mrz

Vorsicht bei vertraulichen Sendungen

Die AN berichtet von einem Fall der zeigt, wie wichtig vertrauliche Sendungen sind: Am Samstag kam der DHL-Bote, in den Händen das mit Kunststoff-Schnüren verschlossene, in Braunschweig abgeschickte Paket. Agnes Langohr nahm «begeistert» die beiden Kopfkissen heraus und entdeckte unten im Karton ein weiteres Päckchen im DIN-A-4-Format. weiterlesen

04
Mrz

Nichts zu verbergen?

Auch der Staat hat mitunter etwas zu verbergen, wie nun ein juristisches Blog berichtet – der dortige Schreiber hat nämlich einen interessanten Hinweis gefunden, den das Zollkriminalamt an das Hauptzollamt weiteregegeben hat: Beim Aufrufen verdächtiger Internet-Homepages über einen Arbeitsplatzcomputer der Bundesfinanzverwaltung kann der “Besucher” vom Seitenbetreiber mit geeigneter Software als… weiterlesen