Neueste Veröffentlichungen

11.03.2008

Karlsruhe kippt Kennzeichenerfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das automatische Erfassen von Autokennzeichen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Fahndungsmethode, die unter anderem in Hessen und Schleswig-Holstein praktiziert wird, verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie die Karlsruher Richter am Dienstag verkündeten. In den beiden Landesgesetzen sei weder der Anlass noch der Ermittlungszweck genannt, dem die Erfassung der Autokennzeichen dienen solle. Damit seien die Vorschriften zu unbestimmt und ermöglichten schwerwiegende Eingriffe. (Quelle: Süddeutsche). Ich habe das Urteil noch nicht gelesen, daher hier ein Zitat aus Prantls Kommentar in der SZ dazu. Wenn das stimmt, ist dieses Urteil sehr viel mehr Wert als vermutet: In Deutschland wird es keine britischen Verhältnisse geben - wenn sich die Politik an die Anweisung des Bundesverfassungsgerichts hält: Das Gericht hat nämlich eine flächendeckende Totalkontrolle mit Kameras verboten. Das am Dienstag verkündete Urteil gegen die generelle und anlasslose Erfassung aller Kfz-Kennzeichen ist nicht nur ein Grundsatzurteil für den Straßenverkehr, es ist ein Grundsatzurteil zur Überwachung des öffentlichen Raums überhaupt. Das höchste deutsche Gericht hat, zwei Wochen nachdem es in seiner Online-Entscheidung das neue "Computer-Grundrecht" geschaffen hat, nunmehr das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausgebaut: Karlsruhe sagt erstmals, dass auch die Erfassung öffentlich zugänglicher Informationen grundrechtlichen Schutz genießt. Das gilt bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Straßen ebenso wie bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Plätze: einfach so, ganz generell, ohne konkreten Anlass und ohne strikte Löschungsvorschriften geht das nicht. Der Bürger soll also richtigerweise auch dann, wenn er sich in der Öffentlichkeit bewegt, nicht jedweder Registrierung und Speicherung schutzlos ausgeliefert sein. Dazu nun die Meldung des BVerfG: Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. weiterlesen

10.03.2008

Urteil zur Online-Durchsuchung – erste Kommentare

Das BVerfG hat vor kurzem sein Urteil zur heimlichen Online-Durchsuchung veröffentlicht. Ich komme erst jetzt dazu, es in Ruhe zu lesen und zu analysieren. Nach dem ersten Durchgang bin ich etwas ernüchtert: Ich kann weder nachvollziehen, wo der allgemeine Jubel herkommt, noch verstehe ich, warum niemandem aufgefallen ist, dass hier schon klare Worte zur Vorratsdatenspeicherung zu finden sind. Ich vermute, keiner hat bis zum Ende gelesen, sondern nach der Begründung des "neuen" Grundrechts mit dem Lesen aufgehört. weiterlesen

06.03.2008

Abgeordneter der SPD erklärt Grundrechte

Einen kleinen Schock habe ich heute morgen bekommen, als mich ein Leser per Kommentar auf die Antwort eines bekannten Abgeordneten gegeben hat, die tiefe Einblicke gibt, welches Grundrechtsverständnis dort herrscht. Ich zitiere aus der Antwort von Abgeordnetenwatch.de: Sehr geehrter Herr ——, warum so viel Aufwand, um… weiterlesen

05.03.2008

Vorsicht bei vertraulichen Sendungen

Die AN berichtet von einem Fall der zeigt, wie wichtig vertrauliche Sendungen sind: Am Samstag kam der DHL-Bote, in den Händen das mit Kunststoff-Schnüren verschlossene, in Braunschweig abgeschickte Paket. Agnes Langohr nahm «begeistert» die beiden Kopfkissen heraus und entdeckte unten im Karton ein weiteres Päckchen im DIN-A-4-Format. weiterlesen

04.03.2008

Nichts zu verbergen?

Auch der Staat hat mitunter etwas zu verbergen, wie nun ein juristisches Blog berichtet – der dortige Schreiber hat nämlich einen interessanten Hinweis gefunden, den das Zollkriminalamt an das Hauptzollamt weiteregegeben hat: Beim Aufrufen verdächtiger Internet-Homepages über einen Arbeitsplatzcomputer der Bundesfinanzverwaltung kann der “Besucher” vom Seitenbetreiber mit geeigneter Software als… weiterlesen

03.03.2008

Datenschutzhinweise dank Google

Ich stelle gerade fest, dass immerhin 2 Monate nach meinem Artikel mit einem Hinweis auf zwingende Datenschutzerklärungen dank Google nun auch die Blogosphäre auf das Thema aufmerksam wird. Ich bin beeindruckt, noch langsamer schafft es nur die Print-Presse. Daher hier nochmal der Hinweis an alle Webmaster. Lest AGB bevor ihr… weiterlesen

03.03.2008

Datenspeicherung bei Kartenzahlung

Wer mit Maestro/EC-Karte im Handel bezahlt, sollte wissen, was da von ihm gespeichert wird. DIe weit verbreitete Ansicht, dass nur Zahlungsdaten für den aktuellen Vorgang übermittelt (und dann verworfen) werden, ist im Regelfall falsch. So speichert z.B. das verbreitete Verfahren "easycash" einiges mehr als nur die aktuellen Zahlungsdaten zur aktuellen Transaktion. Wer in aktuelle Verträge hineinsieht, findet dort u.a. diesen Passus: easycash speichert die im OLV® getätigten Transaktionen und Umsätze und gibt dem Unternehmen einen Hinweis, wenn mit einer Karte Lastschriften im Rahmen des OLV®-Verfahrens zum Einzug gegeben worden sind, die die von dem Unternehmen bzw. bei OLV®smart durch easycash festgelegten wöchentlichen oder monatlichen maximalen Beträge oder täglichen Transaktionszahlen überschreiten. Das heisst: Es gibt scheinbar ein Maximum an Beträgen die wöchentlich/monatlich möglich sind. Ebenso gibt es ein Maximum an Transaktionen pro Tag. Wo die liegen ist mir nicht bekannt, gefunden habe ich es auf Anhieb auch nicht. Spannender ist erstmal die Tatsache, dass man um das nachvollziehen zu können, einen Monat lang speichern muss, welche Karte wie viel wann bezahlt hat. Eine solche Speicherung läuft im Hintergrund auch ab, so dass es sich nicht nur um einen datenschutzrechtlich interessanten, sondern auch bedeutsamen Vorgang handelt. Immerhin kann man, wenigstens für einen Monat, problemlos nachvollziehen, wer wo wann was mit Karte gezahlt hat. Wieder eine theorertische finanzielle Vorratsdatenspeicherung, die in der Bevölkerung nicht bekannt ist (Zu der Vielzahl von Vorratsdatenspeicherungen in Deutschland dieser Artikel). Dessen ist man sich auch bewusst, wie das Vertragswerk weiter zeigt. weiterlesen

01.03.2008

Was ist ein Video-Atlas

Ein wenig ging es im Artikel über die erweiterten Polizeibefugnisse in BW unter, zu unscheinbar war der Satz, der so viel Sprengstoff beinhaltet: Die Pläne für einen Video-Atlas mit Aufschaltung auf private Videoüberwachungsanlagen sind vorerst vom Tisch. Man sollte sich, nicht zuletzt wegen des Wörtchens “vorerst” fragen,… weiterlesen