Bundestrojaner zunehmend in der Debatte
Nach dem Urteil des BVerfG zur NRW-Online-Durchsuchung sowie ersten Reaktionen hierzu, gab es nun weitere Diskussionen am Wochenende. So spricht sich der BKA-Chef im Spiegel-Interview nun dafür aus, in der Öffentlichkeit nicht weiter über die Technik zu spehulieren und stellt eine baldige Umsetzung in Aussicht. Er rechnet angeblich mit maximal 10 bis 15 Zugriffen pro Jahr. Heise berichtet derweil, dass der Zugriffskatalog nach dem Wunsch mancher Politiker nun erweitert werden soll:
“Kinderpornografie ist eines der gemeinsten und widerwärtigsten Verbrechen, die es gibt”, sagte die CSU-Politikerin der Tageszeitung Die Welt. “Und nachdem diese Straftat gerade mit dem Internet meist notwendig verbunden ist, muss es möglich sein, hier auch die Online-Durchsuchung anwenden zu können.” Sie werde “in kürzester Zeit” eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen. […]
Der Wunschzettel der Union ist aber noch länger. So müsse etwa auch das Verfassungsschutzgesetz geändert werden, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl, der Passauer Neuen Presse. Der CSU-Politiker will damit den Einsatz der Fahndungsmethode nun auch offiziell dem Bundesamt für Verfassungsschutz ermöglichen, das mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstens (BND) bereits mit dem Ausforschen von Festplatten experimentierte. Der rechtspolitische Sprecher von CDU/CSU, Jürgen Gehb, unterstützte den Appell: “Alle, die mit der Gefahrenabwehr befasst sind, brauchen die gesetzliche Ermächtigung für Online-Durchsuchungen.” Darüber hinaus sollte der Bundestrojaner aber auch bei der Strafverfolgung eingesetzt werden dürfen.
Schon jetzt zeigt sich also, dass der Bundestrojaner sich, wie vorhergesagt, zur Allzweckwaffe entwickeln soll. Während hier bei Politikern jede Kosten-Nutzen-Rechnung fehlt, speziell was die Effizienz der Methode in Gegenüberstellung zum Vertrauensverlust beim Bürger angeht, hat sich der Bundesinnenminister Medienberichten zufolge am Wochenende so geäussert, dass für ihn der Bundestrojaner, wenn man den Vorgaben des BVerfG folgen will, gar nicht so effizient ist wie er sein könnte. Der will wahrlich nur dann einen Sinn im Trojaner erkennen, wenn man selbst beim vagen Anfangsverdacht suchen kann, wie in der SZ nachzulesen ist:
Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch äußerte Schäuble Zweifel, ob Online-Durchsuchungen auf der jetzt zulässigen Grundlage geeignet wären, die Pläne von Terrorgruppen wie der Hamburger Zelle um Mohamed A. vor dem 11. September 2001 zu entdecken. “Genaueres über die Gruppe wussten die Sicherheitsbehörden erst hinterher. Und ohne sehr konkrete Anhaltspunkte für eine drohende schwere Gefahr sind Online-Durchsuchungen ja nicht zulässig.“