IITR Datenschutz Blog
08
Mrz

Bürger-Bewusstsein und Datenschutz

Herr Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, fordert schärfere Regeln für Internet-Unternehmen, sofern diese Daten sammeln. Er bezieht sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht, welches die derzeitige Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärte.

Dieses Urteil schützt den Bürger unmittelbar lediglich vor Maßnahmen und Zugriffen des Staates. Private Datensammlungen großer Unternehmen jedoch sind heute bereits äußerst umfangreich. Ob sie tatsächlich umfangreicher sind als das, was der Staat hat, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Die Forderung von Herrn Schaar nach einer Begrenzung von Datenmacht mit Blick auf private Unternehmen und Internetdienste ist grundsätzlich zu begrüßen, wäre da nicht zunächst das Problem der auf Deutschland begrenzten Zuständigkeit deutscher Gesetzgebung. Bei allem Selbstbewusstsein deutscher Regelkunst wird es kaum gelingen, die Datenlust international tätiger Konzerne so weit zu reglementieren, dass deren Geschäftsmodell daran scheitern würde. Denn fällt eine nationale Reglementierung so rigide aus, dass sich das Engagement nicht mehr rechnet, so werden die davon betroffenen Konzerne ihre davon betroffenen nationalen Dienste einstellen.

China mag dafür ein Beleg sein.

Ein weiteres Problem könnte darin bestehen, aus rein opportunistischen Gründen bei uns lediglich das zu regeln, was zunächst geregelt werden kann.

Was für China der Verzicht auf die für uns heute selbstverständliche Meinungsfreiheit darstellt, das könnte für uns morgen der Verzicht auf Google Street View sein.

Vielleicht schauen wir uns in wenigen Jahren die Städte und Strände jener Gegenden an, die wir als nächstes in unserem Urlaub bereisen werden, während ein US-Tourist von seinen in Deutschland liegenden Zielorten bestenfalls den fragmentierten Eindruck einer Trümmerlandschaft erhalten wird. Ausdruck einer in Gesetz gegossenen Zaun- und Gardinen-Mentalität, auf Grund derer wir die Abbildung von Zäunen und Gardinen reglementieren.

Unsere Daten, unsere digitalisierten Profile vagabundieren derweil weiterhin ungezügelt durch die Weltgeschichte, und wir visualisieren unser Unvermögen, mit Innovationen bedacht und souverän umgehen zu können, indem wir lediglich das gesetzlich geregelt haben werden, was wir erwischen konnten.

Das Problem könnte auch noch an einer anderen Stelle liegen: der scheidende Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hat das mangelnde Bewusstsein der Bürger für den Datenschutz beklagt. Wer seine Daten preisgebe, trage Mitschuld am Missbrauch. Dann jedoch wandte er sich – das sollte niemanden wundern – an den Gesetzgeber und forderte diesen auf, den Datenschutz zu verbessern. Auch er gab, wie Schaar, seiner Sorge um den Schutz der Grundwerte des Bürgers Ausdruck.

Tatsächlich liegen die Probleme tiefer: unser Gemeinwesen ist in seinen Fundamenten betroffen. Das Verfassungsgericht führte in seinem jüngst ergangenen Urteil zur Vorratsspeicherung unter anderem aus, dass die unbemerkte Verarbeitung und Verwendung von Daten geeignet sei, „ (…) ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“

Wenn dies mal nicht unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft insgesamt betreffen dürfte. Es ist fraglich, ob uns ausgerechnet die Politik in ihrem selektiv pragmatischen Vorgehen vor dieser Bedrohung bewahren kann.

Autor:
Eckehard Kraska

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

Beitrag teilen:

0 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/chatbot-load.png https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/loading.gif