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BSI: Datenschutz-Leitfaden für Penetrationstests

14.11.2014

IITR Information[IITR – 14.11.14] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat aktuell einen Leitfaden über die Durchführung von Penetrationstests veröffentlicht. Der Leitfaden soll IT-Verantwortliche in Unternehmen und Behörden dabei unterstützen, konkrete Anforderungen an Penetrationstest-Dienstleister festlegen zu können.

In der begleitenden Pressemitteilung heißt es unter anderem: “Angriffe auf IT-Systeme finden täglich statt und treffen auch vermeintlich weniger attraktive Ziele. Penetrationstests sind ein geeignetes Mittel, um die aktuelle Sicherheit eines IT-Netzes, eines einzelnen IT-Systems oder einer Anwendung festzustellen. Dabei werden vorrangig Schnittstellen nach außen untersucht, über die potenzielle Angreifer in die untersuchten IT-Systeme eindringen könnten. Das Augenmerk liegt dabei unter anderem auch auf möglichen Konfigurationsfehlern sowie auf nicht behobenen Schwachstellen. Penetrationstests dienen dazu, die Erfolgsaussichten eines vorsätzlichen Cyber-Angriffs auf die eigenen Systeme einzuschätzen und dadurch die Wirksamkeit der vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen sowie weitere notwendige Sicherheitsmaßnahmen abzuleiten.”

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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