Britische Daten(schutz)reform
23.06.2025
Zusammenfassung
Am 11. Juni 2025 hat das britische Parlament den „Data (Use and Access) Bill“ verabschiedet. Das Gesetz modernisiert das Datenschutzrecht nach dem Brexit und soll wirtschaftliches Wachstum fördern. Es bringt Lockerungen, etwa für Forschung und beim Datenaustausch mit Drittländern. Die Initiative „Smart Data“ soll effizienteren Umgang mit Daten ermöglichen. Die EU prüft nun mögliche Auswirkungen auf das Datenschutzniveau.
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Das britische Parlament hat am 11. Juni 2025 den Data (Use and Access) Bill verabschiedet, welcher eine gute Woche später auch die königliche Zustimmung („Royal Assent“) erhalten hat.
Von Brexit zu Datenschutzreform.
Im Zuge des Brexits übernahm das Vereinigte Königreich zunächst die europäische Datenschutz-Grundverordnung ins nationale Recht („UK-GDPR“) und die Europäische Kommission nahm erwartungsgemäß 2021 einen Angemessenheitsbeschluss an.
Nachdem verschiedene Gesetzesreformen in den vergangenen Jahren scheiterten, legte die neue Regierung im Oktober 2024 den „Data (Use and Access) Bill“ vor. Dieser greift weite Teile vorheriger Entwürfe auf und soll die Gesetzgebung flexibler auf nationale Bedürfnisse und Wirtschaftswachstum aufstellen.
Alles neu? Ein bisschen.
Lockerungen und Änderungen gibt es an verschiedenen Stellen zu verzeichnen. Angefangen bei den Rechtsgrundlagen. So wird unter anderem wissenschaftliche Forschung erleichtert und es anerkannte berechtigte Interessen machen eine Interessensabwägung obsolet. Außerdem wird dem Secretary of State die Möglichkeit eingeräumt, Drittländer als adäquat zu klassifizieren, wobei auch ein etwas geringeres Datenschutzniveau ausreichen solle, sowie Änderungen an der Klassifzierung als personenbezogenes Datum besonderer Kategorie vorzunehmen.
[Bei Taylor Wessing finden Sie eine weiterführende Auflistung und die IAPP hat im November 2024 eine Analyse der Änderungen veröffentlicht.]
Nicht nur Datenschutz, auch Datenstrategie.
Einen wirtschaftlichen Boost verspricht man sich außerdem von neuen Regelungen zu Umgang und Teilen von Daten. Unter der Initiative „Smart Data“ soll insbesondere ein sinnvoller Datenaustausch und -zugriff erleichtert werden, um an verschiedenen Stellen Kosten einsparen zu können.
Fazit: Zwischen regulatorischer Eigenständigkeit und europäischer Anschlussfähigkeit.
Während die britische Regierung das Gesetz als Modernisierung und Chance für Innovation versteht, beobachten europäische Stellen die Entwicklungen mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf das Datenschutzniveau und die rechtliche Zusammenarbeit. Mögliche Folgen für den Datenverkehr mit der EU bleiben abzuwarten. Der Angemessenheitsbeschluss, der am 27. Juni 2025 ausgelaufen wäre, wurde nun um sechs Monate verlängert, um der „Kommission die notwendige Zeit einzuräumen, das neue Regelwerk des Vereinigten Königreichs zu prüfen“.