Brigitte Zypries zum Verhältnis von Datenschutz und Sicherheit
04.02.2008
Beim Telemedicus liest man, wie sich die Bundesjustizministerin, wenigstens im kleinen, für den Datenschutz stark macht:
Der Staat darf nicht alles wissen; jede Datenerhebung muss sich an den Freiheitsrechten messen lassen. Dies bekräftigt Justizministerin Brigitte Zypries in einem Gastbeitrag in der FAZ vom Donnerstag:
Wir wollen keinen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch Unbeteiligte überwacht und kontrolliert. Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht alles, was er wissen könnte, auch wissen will und wissen darf.
Zypries wünscht sich eine “breite Debatte” über Sicherheit und Privatheit, verhält sich aber sehr zurückhaltend zur Frage, ob ein neues Informationsgrundrecht erforderlich ist
Hier zum Bericht bei Telemedicus
Joachim Kraus
Der Wunsch nach Privatheit!
Wird wohl ein Wunsch bleiben für mich!
von/aus Krummgelb
Warum kann ich in meiner Heimat als Privatmann administrativ verpflichtet werden, gegen meine eigenen zukünftigen Arbeitgeber straftatbezogene Beweise für die Staatsanwaltschaft beschaffen und sichern zu müssen?
Und dies auch noch bei den von mir geprüften und überführten Arbeitgebern, auf die ich später angewiesen bin, meinen Lebensunterhalt verdienen zu müssen und mein persönliches Fortkommen zu sichern.
Wieso kann ich im privaten Rechtsverhältnis befugt werden in informationelle Selbstbestimmungsrechte einzelner Staatsbürger und Arbeitgeber eingreifen zu dürfen?
etc.
Beste Grüße
Joachim Kraus
Tel.: 037436 83988
auch Mail: kraus.joachim@web.de