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Beschäftigtendatenschutz: Regierung verabschiedet Gesetzesentwurf

25.08.2010

Unter dem Motto “Mehr Datenschutz am Arbeitsplatz” hat die Bundesregierung heute einen Gesetzesentwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz verabschiedet.

Kurz zusammengefasst: was ändert sich?

Fragerecht des Arbeitgebers

“Eine neue Regelung schafft Rechtssicherheit vor allem in Bewerbungsverfahren. Sie stellt klar, welche Fragen in Bezug auf die künftige Tätigkeit zulässig sind. Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Kandidaten dürfen beispielsweise erhoben werden. Dies gilt auch für weitere Daten – wenn und soweit sie erforderlich sind, um die Eignung der Bewerber festzustellen.”

Zulässigkeit ärztlicher Untersuchungen

“Der Gesetzentwurf regelt, wann ärztliche Untersuchungen zulässig sind. Der Gesundheitszustand muss zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen. So kann beispielsweise die Flugtauglichkeit eines künftigen Piloten geprüft werden – die von Bäckern grundsätzlich nicht.”

Videoüberwachung

“Der Gesetzentwurf regelt die Videoüberwachung im nichtöffentlichen Bereich. Eine heimliche Videoüberwachung ist unzulässig.”

Einsatz von Ortungssystemen

“Ortungssysteme dürfen grundsätzlich nur dann zum Einsatz kommen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Das kann zum Beispiel für die Sicherheit der Beschäftigten erforderlich sein oder zur Koordinierung von Einsätzen. Strenge Regeln gelten auch für die Erhebung biometrischer Merkmale, zum Beispiel von Fingerabdrücken.”

Interessen der Arbeitgeber wahren

“Künftig sollen klare Regeln gelten, mit denen die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhöht wird. Das berechtigte Anliegen der Arbeitgeber, Korruption zu bekämpfen, soll beachtet werden. Auch Kontrollen zur Einhaltung geltender Regeln am Arbeitsplatz sollen möglich sein. Der Gesetzentwurf soll einerseits Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz vor Bespitzelung schützen. Er soll aber andererseits auch Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Zusammenarbeit an die Hand geben.”

Mit einer ersten Lesung im Bundestag ist nach Presseberichten im November zu rechnen.

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Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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4 Kommentare zu diesem Beitrag:

ck

Die Flugtauglichkeit von Bäckern darf nicht geprüft werden? ;)

Henning Berg

Im Gesetzesentwurf heißt es unter "C" Lapidar, dass es keine Alternativen gebe. Das ist etwas einfach und sieht sehr nach Beschäftigungssicherung aus.

Unter "E" wird behauptet, für die Unternehmen entstünden durch die Gesetzesänderung keine Kosten. Nur wenige Zeilen darunter steht, dass es 18 neue Meldepflichten geben wird.
Da stellt sich mir als Personalleiter die Frage, wo ich die Mitarbeiter, die unentgeltlich, ohne Sozialversicherung, ohne Material-, Kommunikations- und sonstige Kosten draußen im Freien diesen Informationspflichten gerecht werden?

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