IITR Datenschutz Blog

BayLDA Fragebogen: Benennung und Stellung von Datenschutzbeauftragten

04.05.2023

IITR Information[IITR – 04.05.23] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht führt als Teil einer europaweiten Prüfaktion der europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden derzeit eine Prüfung zur Benennung und Stellung von Datenschutzbeauftragten durch. Zur Prüfung wird der unten im Beitrag veröffentlichte Fragebogen verwendet.

BayLDA beteiligt sich an gemeinsamer Prüfaktion der Europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden

„Die gemeinsame Prüfaktion bildet den Rahmen für eine genaue Analyse der heutigen Handlungsbedingungen in der betrieblichen Praxis (…) [sowie] den Austausch der Datenschutzbehörden über mögliche Verbesserungen oder auch Abhilfemaßnahmen.“ (so Michael Will, Präsident des BayLDA in einer Pressemitteilung)

Dabei ist auch die Frage eines möglichen Interessenskonflikts Teil der Überprüfung (vgl. dazu einen Fall aus jüngerer Vergangenheit aus Berlin).

„Auf Grundlage unserer Prüfbefugnisse werden wir die Handlungsbedingungen der betrieblichen Datenschutzbeauftragten gezielt in den Blick nehmen und uns sowohl Organigramme als auch Jahresberichte der Datenschutzbeauftragten vorlegen lassen. Wir werden sehr genau hinterfragen, wie Datenschutzbeauftragte, die nur über eine sog. dotted line über verschiedene Hierarchieebenen hinweg an die Unternehmensleitung herantreten können, dem Erfordernis jederzeitiger unmittelbarer Berichtsrechte genügen, um so ein klares Bild zur Situation der Datenschutzorganisation zu vermitteln und Fehlentwicklungen entgegenzutreten.“ (so Michael Will weiter)

Ausgangspunkt: Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

Angestoßen wurde diese koordinierte Prüfung durch den EDSA, woraufhin 26 verschiedene Datenschutzbehörden ihre Teilnahme bekundeten – siehe Bericht der IAPP.

Fragebogen des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht

Wir veröffentlichen den Fragebogen des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht unter folgendem Link: Fragebogen herunterladen.

Eine Einordnung zu dem Thema finden Sie auch in unserem begleitenden YouTube-Video.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

Beitrag teilen:

1 Kommentar zu diesem Beitrag:

mister

Moin Zusammen und Danke für Ihre Arbeit,
Frage in die Runde, wird sich diese Frage runde auch auf andere Bundesländer ausweiten? Wer hatt vermutungen oder Kenntnisse dazu? Danke

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/chatbot-load.png https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/loading.gif