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8. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht: rechtskonforme Integration von Medizintechnik und Informationstechnologie

31.08.2012

Am 13. September 2012 findet an der Universität Augsburg das 8. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht statt. Unter der Leitung von Herrn Univ.-Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.), Leiter der Forschungsstelle für Medizinprodukterecht in Augsburg und wissenschaftlicher Beirat des IITR, tauschen sich Experten zu aktuellen Themen des Medizinprodukterechts – insbesondere der dynamischen Entwicklung von Software im Gesundheitssektor – aus.

Aus der Beschreibung der Veranstaltung:

Insgesamt herrscht in der Praxis noch große Unsicherheit über die rechtlichen und regulatorischen Vorgaben für die Integration von Medizintechnik und Informationstechnologie (wie z.B. der rechtskonforme Einsatz von Krankenhausinformationssystemen oder die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen durch mobile Endgeräte). Vor allem im stationären Bereich bereitet auch die Umsetzung der DIN EN 80001-1 für das Risikomanagement von Medizinprodukten in IT-Netzen besondere Schwierigkeiten. Darüber hinaus sind bei der Vernetzung von Software und Geräten auch datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Vor diesem Hintergrund will das 8. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht eine Plattform für den interdisziplinären Diskurs zwischen Herstellern, Betreibern und Experten bieten.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht hervorzuheben ist der Vortrag von Herrn Ministerialrat Helmut Eiermann, Gruppenleiter Technik beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, zum Thema “Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme (Kis) – Grundlagen und Praxis”.

Veröffentlicht von:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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